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Diskurs

Mittwoch, 19.03.2014

Rezensionsstreit: buch.de geht in die Berufung

Im Rechtsstreit um Auszüge aus Buchrezensionen zwischen der FAZ und buch.de hat der Online-Buchshop Anfang der Woche Berufung vor dem Oberlandesgericht München eingelegt. In seinem Teilurteil vom 12. Februar 2014 hatte das Landgericht München I der Klage der Frankfurter Allge...

Im Rechtsstreit um Auszüge aus Buchrezensionen zwischen der FAZ und buch.de hat der Online-Buchshop Anfang der Woche Berufung vor dem Oberlandesgericht München eingelegt.
In seinem Teilurteil vom 12. Februar 2014 hatte das Landgericht München I der Klage der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) Recht gegeben (siehe News vom 13. Februar 2014). Die Auszüge seien urheberrechtlich geschützt. Ihre Verwendung muss lizenziert werden, entschied das Gericht.
Bei seiner Revision wird der Internetbuchhändler von der Börsenvereinstochter MVB und weiteren „Streithelfern” unterstützt meldet boersenblatt.net. Ziel sei es, so auch die Gespräche mit der FAZ wieder in Gang zu bringen, heißt es.

Pressekontakt: info@urheber.info