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Diskurs

Dienstag, 25.02.2014

YouTube: Gericht untersagt GEMA-Sperrtafeln

Die GEMA hat sich vor dem Landgericht München I mit einer Unterlassungsklage gegen die irreführenden Sperrtafeln von YouTube durchgesetzt. Das Landgericht hat am 25. Februar ein Urteil im Rechtsstreit der GEMA gegen YouTube um die Verwendung der sogenannten GEMA-Sperrtafeln v...

Die GEMA hat sich vor dem Landgericht München I mit einer Unterlassungsklage gegen die irreführenden Sperrtafeln von YouTube durchgesetzt.
Das Landgericht hat am 25. Februar ein Urteil im Rechtsstreit der GEMA gegen YouTube um die Verwendung der sogenannten GEMA-Sperrtafeln verkündet. Die Sperrtafeln seien „illegale Anschwärzung” und „Herabwürdigung”, urteilte das Gericht. Sobald das Urteil rechtskräftig ist, muss YouTube die Sperrtafeln ändern oder Ordnungsgeld zahlen.
Bei der Suche nach zahlreichen Musikvideos oder Livestreams findet der User auf der Internetplattform der Google-Tochter statt Musik den Hinweis (siehe Grafik): „Dieses Video ist in Deutschland leider nicht verfügbar, da es möglicherweise Musik enthält, für die die erforderlichen Musikrechte von der GEMA nicht eingeräumt wurden. Das tut uns leid."
Das Landgericht München urteilte, dass diese oder ähnliche von YouTube verwendeten Sperrtafel-Texte eine „absolut verzerrte Darstellung der rechtlichen Auseinandersetzung zwischen den Parteien zu Lasten der GEMA" sei, heißt es in der Pressemitteilung der Verwertungsgesellschaft. Durch die Verwendung der Sperrtafeln würde die GEMA herabgewürdigt und angeschwärzt. Der Text erwecke bei den Nutzern den falschen Eindruck, die GEMA sei für die Sperrungen der Videos verantwortlich, obwohl YouTube die Sperrungen selbst vornimmt.
Hintergrund des Streits ist aber, dass YouTube der GEMA keine Vergütung für die Nutzung von Musik auf ihrer Website zahlt, während die Internetplattform mit der Musik jedoch Millionen an Werbeerlösen erwirtschaftet. Seit Jahren können sich Google und GEMA nicht über die Vergütung einigen (GEMA-Webseite zu YouTube). Deshalb überprüft derzeit die dafür vorgesehen Schiedsstelle beim Deutsches Patent- und Markenamt den von der von der GEMA aufgestellten Tarif, schreibt Spiegel Online.
Ob Google und YouTube Rechtsmittel gegen das Münchener Urteil einlegen, wird sich zeigen. Der Internetkonzern verweist darauf, zunächst die Urteilsbegründung prüfen zu wollen, „bevor wir eine Entscheidung über unser weiteres Vorgehen treffen können", berichtet der Branchendienst mediabiz.

Pressekontakt: info@urheber.info