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Diskurs

Dienstag, 04.02.2014

Wahrnehmungsrecht: EU-Richtlinie verabschiedet

Die EU-Richtlinie zur kollektiven Rechtewahrnehmung und Online-Musik ist vom Europäischen Parlament beschlossen worden. Formell muss nun noch der Ministerrat zustimmen. Die EU-Länder müssen die neuen Regelungen dann innerhalb von zwei Jahren in ihre Gesetzgebung übernehmen. ...

Die EU-Richtlinie zur kollektiven Rechtewahrnehmung und Online-Musik ist vom Europäischen Parlament beschlossen worden. Formell muss nun noch der Ministerrat zustimmen. Die EU-Länder müssen die neuen Regelungen dann innerhalb von zwei Jahren in ihre Gesetzgebung übernehmen.
Am 4. November hatten sich die Vertreter des EU-Parlaments und des Ministerrats auf einen Kompromisstext für das Gesetzgebungsvorhaben geeinigt (siehe News vom 6. November 2013). Wenig später hatte der maßgebliche EP-Rechtsausschuss (JURI) dem Kompromiss einstimmig zugestimmt (siehe News vom 26. November 2013). Auch das EU-Parlament hat auf seiner Sitzung am 4. Februar 2014 die neue Direktive (der Text ist hier veröffentlicht) mit großer Mehrheit angenommen. 640 Abgeordnete stimmten dafür, 18 dagegen.
„Die Richtlinie soll die Interessen europäischer Künstler schützen und den Zugriff der Internetnutzer auf urheberrechtlich geschützte Inhalte in ganz Europa ermöglichen”, sagte die Berichterstatterin Marielle Gallo (EVP). „Sie ist ein deutliches Signal dafür, dass Urheberrechte leicht auf das Internet übertragen werden können.” In der Pressemitteilung der EVP-Mehrheitsfraktion hob die Französin insbesondere die neuen Vorschriften für Online-Musikrechte hervor. Auch EU-Kommissar Michel Barnier begrüßte die neue Richtlinie. Sie werde die Wirksamkeit der Verwertungsgesellschaften modernisieren.
Die vom EU-Parlament auf den Weg gebrachte Richtlinie zur kollektiven Rechtewahrnehmung sei ein wichtiger Erfolg für die Urheber, erklärte der GEMA-Vorstandsvorsitzende Harald Heker kurz nach der Beschlussfassung. „Damit ist ein wesentlicher Schritt getan, um europaweit einheitliche Standards für Verwertungsgesellschaften zu schaffen und die grenzüberschreitende Lizenzierung von Urheberrechten in Europa zu erleichtern”. Allerdings bleibe die Richtlinie in einigen zentralen Punkten hinter den Vorgaben des deutschen Urheberrechtswahrnehmungsgesetzes zurück. Deshalb werde es bei der Umsetzung in nationales Recht vor allem darum gehen, die Situation der deutschen Verwertungsgesellschaften in einem sich verschärfenden europäischen Wettbewerb im Blick zu behalten, so Dr. Heker.

Pressekontakt: info@urheber.info