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Diskurs

Dienstag, 28.01.2014

Urheberabgaben: Hinterlegungspflicht der Industrie nötig

Zur Einigung über die auf Urheberabgaben für Computer für den Zeitraum 2011 bis Ende 2016 (siehe News vom 27. Januar 2014) nimmt Gerhard Pfennig, Sprecher der Initiative ...

Zur Einigung über die auf Urheberabgaben für Computer für den Zeitraum 2011 bis Ende 2016 (siehe News vom 27. Januar 2014) nimmt Gerhard Pfennig, Sprecher der Initiative Urheberrecht, Stellung:
Die gute Nachricht ist, dass es endlich einen Vertrag über die Höhe der Vergütung für PCs gibt, der die Grundlage dafür bietet, dass die Urheber, ausübenden Künstler und Produzenten eine angemessene Vergütung für die mit diesen Geräten angefertigten privaten Vervielfältigungen erhalten.
Die schlechte Nachricht ist: Der Vertrag umfasst den Zeitraum vom 1.1.2011 und endet am 31.12.2016. Mit anderen Worten: Drei Jahre lang mussten die Berechtigten auf ihre Vergütung warten, ihre Verwertungsgesellschaften hatten im gesamten, dreijährigen (!) Verhandlungszeitraum kein Druckmittel, um wenigstens Abschlagszahlungen durchzusetzen. Wenn jetzt einige der Firmen, die im Verhandlungszeitraum kollektiv und konsequent jede Zahlung verweigerten, zahlungsunfähig sind und den für die Jahre ab 2011 geschuldeten Betrag nicht mehr zahlen können, geht dies zu Lasten der Urheber und sonstigen Anspruchsberechtigten.
Freilich kann man die Verantwortung für die lange Verhandlungszeit nicht allein der Industrie zuschreiben: die unklare Rechtslage, verursacht durch die „Padawan”-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, die eine Unterscheidung zwischen privat und gewerblich genutzten PCs verlangt, und die Klärung der Frage, ob auch aus dem Internet bezogene und in PC vervielfältigte Vorlagen abgabepflichtig sind, machte die Verhandlungen besonders kompliziert. Sie führte auch zu einer deutlichen Senkung der Abgabesätze gegenüber dem vorherigen Vertragszeitraum, die die Berechtigten schmerzlich spüren werden.
Zwei Konsequenzen müssen aus diesem Vertragsschluss gezogen werden:

  • Auf europäischer Ebene muss dafür gesorgt werden, dass das Prinzip der zulässigen privaten Vervielfältigung gegen angemessene, von den Geräte- und Leermedienherstellern an Verwertungsgesellschaften gezahlten Vergütung eindeutig und vereinheitlicht bekräftigt wird. Dazu muss notfalls die geltende Richtlinie ergänzt oder eine neue erlassen werden. Danach sieht es allerdings derzeit nicht aus: Ein von der Kommission bestellter Gutachter (Vitorino) kam zu dem Ergebnis, dass die Abgabe nicht mehr zeitgemäß ist und marktverzerrend wirkt. Demgegenüber kommt der vom EU-Parlament derzeit diskutierte Bericht der sozialistischen Abgeordneten Castex zu dem gegenteiligen Schluss: Die Urheber, ausübenden Künstler und Produzenten werden durch die Freistellung der privaten Kopie massiv geschädigt, ihnen ist eine angemessene Vergütung geschuldet. Es ist zu hoffen, dass das neu zu wählende EU-Parlament in diesem Sinne ein für allemal klare Verhältnisse schafft.
  • Auf deutscher Ebene muss das im „Zweiten Korb” unvollständig formulierte Gesetz endlich durchsetzungsstark geändert werden, nämlich um die Einführung einer Hinterlegungspflicht der Industrie für die geschuldete Mindestvergütung für den Zeitraum der Verhandlungen, ergänzt werden, um derartige Hängepartien mit Druckpotential zu beenden und wirklich schnelle Lösungen zu ermöglichen. Der Koalitionsvertrag der Großen Koalition hat sich in diesem Sinne bereits geäußert. Den Worten müssen nun schnell Taten folgen.

Gerhard Pfennig, Sprecher der Initiative Urheberrecht

Pressekontakt: info@urheber.info