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Diskurs

Montag, 27.01.2014

Urheberabgaben für Computer: Einigung mit PC-Importeuren

Nach drei Jahren Verhandlungen haben sich die in der ZPÜ zusammengeschlossenen Verwertungsgesellschaften sowie die VG Wort und VG Bild-Kunst mit den Verbänden Hersteller und Importeure von PCs über die auf Urheberabgaben für Computer geeinigt. Die neuen Gesamtverträge mit dem...

Nach drei Jahren Verhandlungen haben sich die in der ZPÜ zusammengeschlossenen Verwertungsgesellschaften sowie die VG Wort und VG Bild-Kunst mit den Verbänden Hersteller und Importeure von PCs über die auf Urheberabgaben für Computer geeinigt.
Die neuen Gesamtverträge mit dem Bundesverband Computerhersteller (BCH) und dem Hightech-Verband BITKOM gelten rückwirkend ab dem Jahr 2011 und laufen mindestens bis Ende 2016. Hersteller und Importeure privat genutzter stationärer PCs und Notebooks zahlen 13,19 Euro pro Gerät. Für kleinere Netbooks werden 10,63 Euro fällig. Der Tarif für gewerblich genutzte Computer liegt bei 4 Euro pro Gerät. BITKOM- und BCH-Verbandsmitglieder erhalten auf alle Tarife einen Rabatt in Höhe von 20 Prozent. Nicht erfasst von der Regelung sind Tablet Computer.
In dem Vertrag wird erstmals das sogenannte Padawan-Urteil des Europäischen Gerichtshofes umgesetzt und zwischen privat genutzten und und Business-PCs differenziert. Nach BITKOM-Schätzungen fließen den Urhebern damit für die Jahre 2011 bis 2013 rund 240 Millionen Euro von den IT-Unternehmen zu. Ab 2014 ist mit jährlichen Zahlungen in Höhe von rund 70 Millionen Euro zu rechnen.
Während die Vertreter der Verwertungsgesellschaften erklärten, „dass bei gutem Willen aller das Vergütungssystem für private Vervielfältigungen in Deutschland funktioniert”, hält die BITKOM das bestehende System der Geräteabgabe für „ein anachronistisches Modell”. BITKOM-Hauptgeschäftsführer Rohleder sagte: .„Auch wenn wir die Abgaben grundsätzlich nicht für gerechtfertigt halten: Mit diesem Kompromiss haben Unternehmen und Verbraucher für die kommenden Jahre Rechtssicherheit.“
Die Vertreter der Verwertungsgesellschaften appellierten an den Gesetzgeber, durch Einführung einer Hinterlegungspflicht die gesetzlichen Grundlagen dafür zu schaffen, dass auch während langer Verhandlungen der Geldfluss an die Urheber und die Leistungsschutzberechtigten gewährleistet bleibt.“ Eine Zusammenfassung der wesentlichen Punkte der Gesamtverträge über PCs für die Zeit ab dem 1. Januar 2011
hat die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) veröffentlicht.

Pressekontakt: info@urheber.info