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Diskurs

Mittwoch, 22.01.2014

OGH bestätigt Kopierabgaben für Festplatten

Der österreichische Oberste Gerichtshof (OGH) hat entschieden, dass für multifunktionale Speichermedien eine Urheberrechtsabgabe zu zahlen ist. Im Verfahren von Hewlett Packard gegen die Verwertungsgesellschaft austro mechana hat der OGH in Wien bestätigt, dass Festplatten, T...

Der österreichische Oberste Gerichtshof (OGH) hat entschieden, dass für multifunktionale Speichermedien eine Urheberrechtsabgabe zu zahlen ist.
Im Verfahren von Hewlett Packard gegen die Verwertungsgesellschaft austro mechana hat der OGH in Wien bestätigt, dass Festplatten, Tablets oder PCs vergütungspflichtig sind, wenn durch die Kopien ein nicht nur geringfügiger Schaden für die Rechteinhaber entsteht. Es geht also nicht darum, zu welchen Anteilen ein Speichermedium für die Privatkopie genutzt wird, sondern ob die Inhalte, die sich auf dem Medium befinden, urheberrechtlich geschützte Werke sind.
Nicht nur die österreichischen Verwertungsgesellschaften begrüßten das Urteil als „fair in der Sache, gerecht gegenüber den KünstlerInnen und positiv für das Urheberrecht”, sondern auch die Initiative „Kunst hat Recht”, die sich seit Langem für eine Festplatten-Abgabe einsetzt. Österreichs Justizminister Brandstetter erklärte, es gelte nun eine der Multifunktionalität des Speichermediums sowie der Richtlinie der EU bezüglich eines „gerechten Ausgleichs” entsprechende gesetzliche Regelung zu schaffen. „Auch kreative Leistungen sind etwas wert. Natürlich muss es dabei um einen fairen Interessensausgleich gehen”, sagte Kanzleramtsminister Ostermayer.
Der OGH hatte das Hewlett-Packard-Verfahren unterbrochen, um die Entscheidung des Europäische Gerichtshofs im Prozess Amazon gegen austro mechana abzuwarten. In seiner Vorabentscheidung vom 11. Juli 2013 hatte der EuGH bestätigt, dass eine allgemeine Privatkopieabgabe auf CD- und DVD-Rohlinge, Speicherkarten und MP3-Player mit dem EU-Recht vereinbar ist (siehe News vom 10. Juli 2013).
Kurz zuvor hatte der EuGH schon die Geräteabgaben für Drucker und PC bestätigt (siehe News vom 27. Juni 2013). In dem bereits 2002 von der VG Wort eingeleiteten Verfahren wollte der Bundesgerichtshof eigentlich endgültig in diesem Monat ein Urteil fällen (siehe News vom 5. November 2013). Doch die für den 22. Januar avisierte Urteilsverkündung wurde verschoben. Der BGH will einen weiteren Verhandlungstermin am 30. April 2014 anberaumen, teilt die VG Wort mit.

Pressekontakt: info@urheber.info