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Diskurs

Mittwoch, 18.09.2013

Urheberrecht: Bundesrat lässt Gesetze passieren

Zwei Tage vor der Bundestagswahl hat der Bundesrat zwei Gesetzesvorhaben zum Urheberrecht passieren lassen: Das „Anti-Abzock-Gesetz” und Gesetz zur Nutzung verwaister und vergriffener Werke. Das war erwartet worden, da der Rechtsausschuss der Länderkammer empfohlen hatte, bei...

Zwei Tage vor der Bundestagswahl hat der Bundesrat zwei Gesetzesvorhaben zum Urheberrecht passieren lassen: Das „Anti-Abzock-Gesetz” und Gesetz zur Nutzung verwaister und vergriffener Werke.
Das war erwartet worden, da der Rechtsausschuss der Länderkammer empfohlen hatte, bei beiden Gesetzen den Vermittlungsausschuss nicht anzurufen (siehe News vom 18. September 2013).
Durch das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken werden unter anderem die Rechtsanwaltsgebühren für eine erste Abmahnung wegen illegalen Herunterladens von Bildern oder Musik aus dem Internet künftig auf knapp 148 Euro begrenzt. Bisher sind es oft mehrere hundert Euro. „Außerdem können Verbraucher künftig nicht mehr an einem beliebigen Gericht verklagt werden, sondern nur noch an ihrem Wohnsitz”, erklärte Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger.
Zum neuen Zweitveröffentlichungsrecht für Wissenschaftspublikationen erklärte der Bundesrat in einer Entschließung , dass die Regelung sich auf das gesamte an den Hochschulen beschäftigte wissenschaftliche Personal erstrecken müsse, um verfassungskonform zu sein.

Pressekontakt: info@urheber.info