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Diskurs

Dienstag, 09.07.2013

EP-Rechtsausschuss: Rechte der Urheber "vergessen"

Der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments hat am Dienstag einstimmig seine Änderungsanträge zur EU-Richtlinie zur kollektiven Rechteverwertung und Online-Musik beschlossen. „Einfache und transparente Lizenzierung von Urheberrechten bedeutet mehr legale Angebote und einf...

Der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments hat am Dienstag einstimmig seine Änderungsanträge zur EU-Richtlinie zur kollektiven Rechteverwertung und Online-Musik beschlossen.
„Einfache und transparente Lizenzierung von Urheberrechten bedeutet mehr legale Angebote und einfachen Zugriff auf Online-Inhalte für die Verbraucher. Diese Reform sorgt auch für eine angemessene Vergütung für Künstler und wird die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle fördern”, sagte Berichterstatterin Marielle Gallo (Europäische Volkspartei, EVP).
Zum Vorschlag der EU-Kommission für die neue Richtlinie (siehe zuletzt News vom 19. März 2013) und dem Berichtsentwurf der Französin (Download) lagen dem maßgeblichen Ausschuss des EU-Parlaments über 500 Änderungsanträge (Amendements) vor. Sie wurden zu 64 Kompromissanträgen (Download) zusammengefasst, denen alle Ausschussmitglieder zustimmten.
„Der neue Rechtsrahmen betont die wichtige soziale und kulturelle Rolle der Verwertungsgesellschaften als Förderer der kulturellen Vielfalt. Von den neuen Regeln werden in erster Linie unsere Kreativen profitieren, die schneller bezahlt und eine klare Sicht auf Einnahmen aus der Verwertung ihrer Werke haben werden”, erklärte Gallo.
Trotz des einstimmigen Votum sind aber nicht alle völlig zufrieden mit dem Ausschussbeschluss. Die Berichterstatterin der Fraktion der Sozialisten und Demokraten (S&D), Françoise Castex, begrüßte zwar dass der angenommene Text, den Non-Profit-Status von Verwertungsgesellschaften bestätigt und neue Anforderungen an Transparenz und Governance in der Verwaltung von Urheberrechten fördert, doch habe Marielle Gallo den Liberalen und den Piraten, die dem Modell der Verwertungsgesellschaft feindlich gegenüberstünden, zu viele Zugeständnisse gemacht.
Einige Vorschläge, wie die Verringerung der Zeit zwischen Einnahme und Verteilung Lizenzgebühren an die Rechteinhaber von zwölf auf drei Monate, seien „völlig unrealistisch und zeigen eine tiefe Unkenntnis” der Arbeitsweise von Verwertungsgesellschaften, sagte sie. Auch der Vorschlag, dass Agenten und Anwälte in den Hauptversammlungen Mandate wahrnehmen können, könnte zu einem Modell führen, bei dem nur die Autoren und Komponisten mit erheblichen finanziellen Mitteln ihre Interessen in der Hauptversammlung einer Verwertungsgesellschaft behaupten können.
Die sozialdemokratische EP-Abgeordnete bedauerte insbesondere, dass die EVP den Vorschlag der Sozialisten blockiert habe, eine Bestimmung in den Text aufzunehmen, dass Urhebern und Interpreten eine angemessene Vergütung für die Nutzung ihrer Rechte gewährleistet wird. Dieser Vorschlag war von der Internationalen Journalisten-Föderation (IFJ) und der Gesellschaft Audiovisueller Autoren (Society of Audiovisual Authors – SAA). „Der Künstler ist der große Vergessene in diesem Bericht”, so Françoise Castex.
Mit dem einstimmigen Beschluss gab der Rechtsausschuss Marielle Gallo ein klares Mandat für die Verhandlungen mit dem Ministerrat, die nach der Sommerpause beginnen.

Pressekontakt: info@urheber.info