Direkt zum Inhalt springen

Diskurs

Donnerstag, 16.05.2013

BGH an EuGH: Framing rechtmäßig?

Ist das Framing fremder Inhalte auf anderen Webseiten eine Urheberrechtsverletzung? Der Bundesgerichtshof hat diese Frage zunächst nicht selbst entschieden, sondern zur Vorabprüfung an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) überwiesen (Az.: I ZR 46/12). Zum ersten Mal ist die Fr...

Ist das Framing fremder Inhalte auf anderen Webseiten eine Urheberrechtsverletzung? Der Bundesgerichtshof hat diese Frage zunächst nicht selbst entschieden, sondern zur Vorabprüfung an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) überwiesen (Az.: I ZR 46/12).
Zum ersten Mal ist die Frage der urheberrechtlichen Zulässigkeit von Frames bis zum BGH gelangt. Im konkreten Fall geht es um ein zwei Minuten langes Werbevideo, das auch auf der Internetplattform YouTube abrufbar war. Ein anderer Webseitenbetreiber hatte darauf verlinkt und dieses Video in einem Frame (Rahmen) auf der eigenen Seite eingebunden. In diesem Fall hatte das OLG München im Februar 2012 entschieden, dass Framing keine öffentliche Zugänglichmachung im Sinne des Urheberrechts (§ 19a UrhG) darstelle.
Auch der BGH ist der Ansicht, dass die bloße Verknüpfung eines urheberrechtlich geschützten Inhalts im Wege des Framing sei keine öffentliche Zugänglichmachung ist, weil allein der Inhaber der fremden Internetseite darüber entscheidet, ob das auf seiner Internetseite bereitgehaltene Werk der Öffentlichkeit zugänglich bleibt (BGH-Pressemitteilung). Ob diese Einbettung eines fremden Werks aber unter Umständen ein unbenanntes Verwertungsrecht der öffentlichen Wiedergabe der EU-Richtlinie zum Urherrecht in der Informationsgesellschaft (Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG) verletzt, soll nun der EuGH im Wege des Vorabentscheidungsverfahrens prüfen.

Pressekontakt: info@urheber.info