Donnerstag, 25.04.2013
Bundestag verlängert Schutzfrist für Tonaufnahmen
Der Bundestag hat eine Änderung des Urheberrechts verabschiedet, mit der die Schutzdauer für ausübende Künstler und Tonträgerhersteller von 50 auf 70 Jahre verlängert wird.
Die Schutzfristverlängerung, die auf einer
Der Bundestag hat eine Änderung des Urheberrechts verabschiedet, mit der die Schutzdauer für ausübende Künstler und Tonträgerhersteller von 50 auf 70 Jahre verlängert wird.
Die Schutzfristverlängerung, die auf einer EU-Richtlinie von 2011 beruht, ist politisch umstritten (siehe News vom 1. Februar 2013). In der abschließenden Lesung im Bundestag stimmten die Regierungsfraktionen und die Grünen für den Regierungsentwurf, die SPD enthielt sich und die Linke votierte dagegen, berichtet heise online.
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