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Diskurs

Sonntag, 21.04.2013

Zeitungsfotos: DJV und dju für Vergütungsregeln

Die Journalistengewerkschaften DJV und dju in ver.di legen keinen Widerspruch gegen das Schlichtungsergebnis zu den Gemeinsamen Vergütungsregeln für Zeitungsfotos (siehe News vom 8. Februar 20...

Die Journalistengewerkschaften DJV und dju in ver.di legen keinen Widerspruch gegen das Schlichtungsergebnis zu den Gemeinsamen Vergütungsregeln für Zeitungsfotos (siehe News vom 8. Februar 2013) ein.
Das teilten beide Organisationen gemeinsam dem Schlichter Ferdinand Melichar mit, nachdem auch der Gesamtvorstand des Deutschen Journalisten-Verbandes zugestimmt hat, den Spruch mitzutragen. Eine entsprechende Entscheidung hatte zuvor bereits die Tarifkommission der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union getroffen.
Die Vergütungsregeln sehen ab 1. Mai 2013 Mindesthonorare für die Veröffentlichung von Fotos in Tageszeitungen vor, die von den Verlagen nicht unterschritten werden dürfen. Nach dem Schlichterspruch reicht die Spanne der Honorare dabei von 19,50 Euro bis 75,50 Euro im Erstdruckrecht und von 14,50 Euro bis 56 Euro beim Zweitdruck. Die genaue Honorarhöhe hängt sowohl von der Auflage der Zeitung als auch von der veröffentlichten Größe des Fotos ab.
„Wir sehen in den Vergütungsregeln ein Instrument zur Eindämmung des Honorardumpings auf dem Bildermarkt”, sagte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. „Nun müssen die Zeitungsverleger die Fotohonorare in vielen Fällen nach oben anpassen”, forderte der stellvertretende ver.di-Vorsitzende Frank Werneke. „Die dem Schlichtungsergebnis entsprechenden Honorare stellen die allerunterste Honorargrenze dar.” Über die Höhe der Schlichtungshonorare gab es Diskussionen in beiden Organisationen, wie auch Kritik von Fotografenverbänden wie Freelens.
Das Schlichtungsergebnis ergänzt die 2010 in Kraft getretenen Vergütungsregeln für hauptberufliche Journalistinnen und Journalisten an Tageszeitungen (siehe News vom 1. Februar 2010, bei denen keine Einigung über das Mindestniveau von Bildhonoraren erreicht werden konnte. DJV und dju forderten deshalb den Gesetzgeber auf, einen durchsetzbaren Rechtsanspruch auf angemessene Vergütung gesetzlich zu verankern.
Die Vergütungsregeln für Bildhonorare an Tageszeitungen im Download gibt es beim DJV und bei der dju in ver.di.

Pressekontakt: info@urheber.info