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Diskurs

Mittwoch, 13.03.2013

Erste gemeinsame Vergütungsregeln für Kameraleute

Der Berufsverband Kinematografie (BVK) und die Constantin Film Produktion GmbH haben dem Einigungsvorschlag der Schlichtungsstelle zu Erlösbeteiligungen von Kameraleuten aus der Verwertung von Kinofilmen zugestimmt. Damit treten in Deutschland erstmals gemeinsame Vergütungsre...

Der Berufsverband Kinematografie (BVK) und die Constantin Film Produktion GmbH haben dem Einigungsvorschlag der Schlichtungsstelle zu Erlösbeteiligungen von Kameraleuten aus der Verwertung von Kinofilmen zugestimmt.
Damit treten in Deutschland erstmals gemeinsame Vergütungsregeln im Bereich Kinofilm in Kraft, meldet der BVK. In ihnen ist die „angemessene Vergütung” von bildgestaltenden Kameraleuten konkret festlegt. Den Bildgestaltern ist zunächst mindestens die aktuell geltende Gage nach dem Tarifvertrag zu zahlen. Übertarifliche Zahlungen mindern den zusätzlich zustehenden Beteiligungsanspruch nicht, der in den Vergütungsregeln geregelt ist.
Der BVK hat dem Einigungsvorschlag (Download) trotz „erheblicher Bedenken hinsichtlich der Beteiligungshöhe” zugestimmt. Der Vorsitzende der Schlichtungsstelle habe die Beteiligung aller am Filmwerk kreativ Mitwirkenden in Höhe von 10 Prozent der Erträge in der ersten und von 25 Prozent in der zweiten Stufe vorgeschlagen. Dieses Verhältnis von 1 zu 2,5 werde in den Beteiligungssätzen von 0,85 zu 1,6 leider nicht gespiegelt.

Pressekontakt: info@urheber.info