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Diskurs

Freitag, 08.03.2013

Grüne: "Abschied von der Kulturflatrate"?

Eine Kulturflatrate, mit der Online-Tauschbörsen für den privaten Gebrauch legalisiert werden sollen, sei verfassungsrechtlich zulässig, aber nicht mit geltendem EU-Recht vereinbar. Zu diesem Schluss kommt ein Gutachten, das im Auftrag der

Eine Kulturflatrate, mit der Online-Tauschbörsen für den privaten Gebrauch legalisiert werden sollen, sei verfassungsrechtlich zulässig, aber nicht mit geltendem EU-Recht vereinbar. Zu diesem Schluss kommt ein Gutachten, das im Auftrag der Bundestagsfraktion der Grünen erstellt wurde.
Der Göttinger Medienrechtler Gerald Spindler schreibt in seinem Gutachten (Download) zu „rechtlichen und ökonomischen Machbarkeit einer Kulturflatrate", dass einem solchen Modell hohe Hürden entgegenstehen – namentlich die EU-Urheberrechtsrichtlinie. Stefan Krempl titelt auf „heise online” deshalb auch: „Der langsame Abschied der Grünen von der Kulturflatrate”.
Interessant an dem Gutachten sind aber auch die Kostenberechnungen in dem Gutachten. Für die Höhe der Monatspauschale pro Internetanschluss legt Spindler mehrere Varianten vor. Würde man das Lizenzanalogiemodell heranziehen, das die Verwertungsgesellschaften für die Geräteabgabe auf Basis von Spielstunden verwenden, ergäbe sich für Musikstücke, Filme und E-Books ein Abgabenpreis von 14,73 Euro monatlich inklusive Zweitverwertungsabzug. Rechne man diesen heraus, wären 58,91 Euro pro Monat zu bezahlen. Nähme man einen geringeren urheberrechtlich relevanten Anteil in Höhe von 15 Prozent am Datenstrom an, käme man auf eine Monatspauschale von 8,85 Euro mit Zweitverwertungsabschlag. Nur wenn man davon ausginge, dass das sog. „Filesharing” Kaufvorgänge nicht 1 zu 1 ersetze, würden diese Monatspauschalen beträchtlich sinken.

Pressekontakt: info@urheber.info