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Diskurs

Montag, 04.02.2013

Privatkopie-Abgaben: Pfennig kritisiert Vitorino-Bericht

Der Bericht von EU-Vermittler Vitorino zur Zukunft der Privatkopie-Abgaben berücksichtigt die Erfahrungen der Praxis nur teilweise, kommentiert Gerhard Pfennig, Sprecher der Initiative Urheberrecht. Die EU-Richtlinie zum Urheberrecht in der Informationsgese...

Der Bericht von EU-Vermittler Vitorino zur Zukunft der Privatkopie-Abgaben berücksichtigt die Erfahrungen der Praxis nur teilweise, kommentiert Gerhard Pfennig, Sprecher der Initiative Urheberrecht.

Die EU-Richtlinie zum Urheberrecht in der Informationsgesellschaft sieht vor, dass die Mitgliedsstaaten die Vervielfältigung zu privaten Zwecken erlauben können, dafür aber eine Vergütung vorsehen müssen. Die große Mehrheit der Mitgliedsstaaten – auch Deutschland – hat jeweils landesweit Vergütungssysteme geschaffen, die große Unterschiede aufweisen.
Die Abgabepflichtigen – Hersteller und Importeure von Geräten wie Druckern, Kopierern oder PCs – wehren sich gegen die Abgabepflicht, die jedoch von den Verbrauchern weithin akzeptiert wird, weil sie die unkomplizierte Vervielfältigung selbst für berufliche Zwecke (in beschränktem Umfang) ermöglicht und den Urhebern über ihre Verwertungsgesellschaften eine angemessene Vergütung garantiert – trotz aller Schwierigkeiten, die nach neuem deutschen Recht bei der Verhandlung dieser Vergütungen bestehen.
Die EU-Kommission hat vor einem Jahr einen den früheren Kommissar António Vitorino beauftragt, das System der Privatkopie-Abgaben zu prüfen und Empfehlungen zu geben, ob und wie das System weiter harmonisiert werden sollte. Vitorino hat seinen Bericht am 31. Januar 2013 vorgelegt (siehe News-Meldung mit Download-Link für den Vitorino-Bericht). Er wirft mehr Fragen auf als er beantwortet und berücksichtigt die Erfahrungen der Praxis nur teilweise.

  • Vitorino stellt zunächst fest, dass für solche Kopien, für die der Nutzer dem Rechtsinhaber bereits eine Vergütung bezahlt hat, keine weitere Vergütung anfallen darf. Ob dies geschehen ist, lässt sich allerdings nur im Einzelfall prüfen. Der Nutzer weiß nicht mehr, woran er ist, wenn er kopiert. Eine einfache pauschale Abwicklung von Vergütungen würde fast unmöglich, wenn man diesem Rat folgen würde. Nicht sicher ist dann auch, ob die Vergütung beim Urheber oder beim Verwerter der ersten Stufe ankommt.
  • Weiterhin gibt er zu bedenken, ob die Vergütungspflicht vom Hersteller auf die Händler in den Mitgliedsstaaten verlagert werden sollte. Den Verwertungsgesellschaften würden dann statt wenigen großen Herstellern hunderttausende Händler gegenüberstehen, die sämtlich alle Mittel einsetzen werden, um der Vergütungspflicht zu entgehen. Eine verwaltungskostengünstige Geltendmachung der Vergütung wäre damit unmöglich.
  • Schließlich soll bei Geräten, die in größerem Masse zu Vervielfältigungen genutzt werden, die Vergütungen noch stärker auf die Betreiber verlagert werden.
  • Die Abgaben sollen in den Rechnungen ausgewiesen werden, was mehr Transparenz schafften könnte, und die Abgabensysteme sollen insgesamt harmonisiert werden, um Wettbewerbsverzerrungen auszugleichen.

Pressekontakt: info@urheber.info