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Diskurs

Mittwoch, 08.11.2006

Sachverständige beziehen mehrheitlich Position gegen Gesetzentwurf

Die Sachverständigen waren sich in der Anhörung einig, dass eine Neuregelung sinnvoll sein könnte, sie bezogen aber mehrheitlich Position gegen den im Gesetzentwurf vorgesehenen Systemwechsel in den Regelungen zur Vergütung für die private Vervielfältigung....

Die Sachverständigen waren sich in der Anhörung einig, dass eine Neuregelung sinnvoll sein könnte, sie bezogen aber mehrheitlich Position gegen den im Gesetzentwurf vorgesehenen Systemwechsel in den Regelungen zur Vergütung für die private Vervielfältigung. Lediglich die Vertreterin von BITKOM, die Vertreter von ZVEI und des Max-Planck-Instituts befürworteten die vorgesehene Bagatellgrenze in § 54 UrhG und die gesetzliche Einführung der Verknüpfung der Urhebervergütung mit dem Gerätepreis. Alle anderen Sachverständigen wiesen darauf hin, dass die Begrenzung der Vergütungshöhe auf fünf Prozent des Verkaufspreises eines Gerätes oder Speichermediums angesichts sinkender Gerätepreise, der fehlenden Aussagekraft des Verkaufspreises im Hinblick auf die urheberrechsrelevante private Kopiertätigkeit und der Untauglichkeit dieses Kriteriums zu massiven Einkommensverlusten bei den Urhebern führen wird. Ebenfalls scharf angegriffen wurde von den Sachverständigen die Regelung, wonach Geräte mit einer so genannten Bagatellnutzung nicht in die Vergütungspflicht mit einbezogen werden sollen. Es wurde kritisiert, dass die Vergütungspflicht erst dann greifen soll, wenn ein Gerät zu mehr als zehn Prozent für Vervielfältigungen von geschützten Werken genutzt wird. Der Vortrag der BITKOM, wonach die von der Bundesregierung vorgeschlagenen Vorschriften zu einer Erhöhung der Urheber-Vergütung um ca. 600 Millionen führen soll, wurde an Hand eigener Berechnungen der "Initiative Urheberrecht" (siehe unter 18.10.06) und der ZPÜ zurückgewiesen. Die Sachverständigen arbeiteten in ihrer Argumentation deutlich heraus, dass durch die Vorschläge vor allem die Geräteindustrie und der Elektronikhandel begünstigt werden.
Weitere Anhörungen zu "Korb 2" folgen: Am 20. 11. 2006 werden die Schrankenregelungen (Bildung, Wissenschaft, Kopienversand und Privatkopien) thematisiert, am 29. 11. 2006 werden die "unbekannten Nutzungsarten" behandelt. Die "Initiative Urheberrecht" wird auch in diesen Anhörungen vertreten sein.

Pressekontakt: info@urheber.info