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Diskurs

Donnerstag, 29.06.2006

Bundestag beschließt "Fünftes Gesetz zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes"

Heute wird der Bundestag nun also das "Fünfte Gesetz zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes" beschließen – mit einer kleinen Änderung zugunsten bildender Künstlerinnen und Künstler: Der Mindestbetrag für Weiterveräußerungen wurde auf 400 Euro festgelegt. Na...

Heute wird der Bundestag nun also das "Fünfte Gesetz zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes" beschließen – mit einer kleinen Änderung zugunsten bildender Künstlerinnen und Künstler: Der Mindestbetrag für Weiterveräußerungen wurde auf 400 Euro festgelegt. Nach dem Folgerechts-Entwurf sollte er bei 1.000 Euro liegen. Die Linksfraktion betont dazu in einer Presseerklärung, dass sich damit der Kreis der Künstlerinnen, die Folgerechtsansprüche erwerben, erheblich erweitere und dies, obwohl der durch die EU-Richtlinie gegebene Gestaltungsspielraum nicht ausgenutzt wird, als Erfolg gewertet werden könne. Sie wird dem Gesetz heute zustimmen. Nicht durchsetzen konnte "Die Linke" die Rücknahme der Reduzierung des Prozentsatzes für Verkäufe von Kunstwerken bis zu 50.000 Euro von 5 auf 4 Prozent. Am Volumen der Kürzung ändert dieser Kompromiss deshalb wenig. Aber von den über 800 bisher berechtigten Zahlungsempfängern bekommen jetzt mehr als hundert Künstlerinnen weiterhin ihre Ausschüttungen von – sehr grob geschätzt – 200 bis 300 Euro.

Pressekontakt: info@urheber.info