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Diskurs

Donnerstag, 22.06.2006

Nachricht aus dem Bundeskanzleramt

Nachricht aus dem Bundeskanzleramt von einem Dr. Michael Wettengel, dem Leiter der Zentralabteilung Innen und Recht. Die "erheblichen Widerstände", von denen Dr. Wettengel schreibt, kamen allein von der Geräteindustrie. Er irrt, wenn er es für ein besondere...

Nachricht aus dem Bundeskanzleramt von einem Dr. Michael Wettengel, dem Leiter der Zentralabteilung Innen und Recht. Die "erheblichen Widerstände", von denen Dr. Wettengel schreibt, kamen allein von der Geräteindustrie. Er irrt, wenn er es für ein besonderes Verdienst der Bundesregierung hält, diesen Forderungen nicht nachgegeben zu haben. Es wird weiterhin ein großer Teil urheberrechtlich geschützter Werke und Darbietungen ohne Kopierschutz verfügbar sein, weil der Anbieter keinen Kopierschutz verwenden will.

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Bei vielen Medien (z.B. Bücher, Zeitungen, Zeitschriften, frei empfangbares Fernsehen) ist ein solcher Kopierschutz technisch überhaupt nicht realisierbar. Es wird also auch weiterhin in großem Umfang möglich sein zu kopieren. Und dafür muss eine angemessene Vergütung gezahlt werden. Die Rahmenbedingung dafür muss der Gesetzgeber einfach schaffen, sonst würde er verfassungswidrig in das Urheberrecht eingreifen. Das scheint sich aber im Kanzleramt noch nicht herumgesprochen zu haben. Ein Sprecher der "Initiative Urheberrecht" empfiehlt Dr. Wettengel deshalb folgende interessante Lektüre: BVerfGE 31, 229 (241) und BVerfGE 31, 255, (266)!

Pressekontakt: info@urheber.info