Direkt zum Inhalt springen

Diskurs

Freitag, 19.05.2006

Gegenargumente der Initiative Urhbeberrecht zu "Korb 2"

Den Auftrag aus dem Bundesrat, die Bundesregierung möge ihre Idee überprüfen, den gesetzlichen Vergütungsanspruch auf höchstens (!) 5 Prozent des Gerätepreises abzusenken, glaubt die Bundesjustizministerin mit der Beteuerung, die "Urheberrechtsnovelle schaf...

Den Auftrag aus dem Bundesrat, die Bundesregierung möge ihre Idee überprüfen, den gesetzlichen Vergütungsanspruch auf höchstens (!) 5 Prozent des Gerätepreises abzusenken, glaubt die Bundesjustizministerin mit der Beteuerung, die "Urheberrechtsnovelle schafft fairen Ausgleich" erledigen zu können. Flotte Sprüche wie "Kleinvieh macht auch Mist" – gegenüber der "Süddeutschen Zeitung" vom 19.05.06 – sollen anscheinend ihre Argumentationsnot kaschieren. Die Abgeordneten des Bundestags sollten der Justizministerin aber klar machen, dass "Prüfen" nicht mit ein paar Drehungen an der Gebetsmühle zu erledigen ist. Natürlich liegt es "in der Natur eines Kompromisses, dass gegenläufige Interessen nicht jeweils zu 100 Prozent durchgesetzt werden können". Ob es aber "fair" ist, wenn die Urhebervergütungen, die seit Jahrzehnten nicht an die Kaufkraftentwicklung angepasst wurden, jetzt auch noch gekürzt werden, lässt sich mit dieser Floskel nicht erklären.
Die Eingriffe in das Vergütungssystem, deren Rechtfertigung dem Bundesrat zweifelhaft erscheinen, werden im Entwurf des BMJ durchweg wettbewerbspolitisch begründet: "... dann leidet Deutschland als Handelsstandort auf diesem zukunftsträchtigen Markt" – gemeint ist der Handel mit kopiertauglichen elektronischen Geräten. Allerdings fehlt dazu jegliche Untermauerung durch konkrete Angaben. Die Fakten sprechen eine andere Sprache. Schon heute werden in Deutschland Vergütungen auf Kopiergeräte erhoben, in den Niederlanden nicht. Dass dies zum "Kauf im benachbarten Ausland" oder zu Bestellungen der "Geräte und Speichermedien online aus dem Ausland" geführt hätte, ist nicht erkennbar. Wie auch: Die Preise liegen zum Teil in Ländern ohne Gerätvergütung höher als in Deutschland. Weshalb sollte jemand ein Multifunktionsgerät in den Niederlanden kaufen, nur weil dort – verglichen mit Deutschland – im höheren Preis keine Urhebervergütung enthalten ist? Wie eigentlich konnte sich der Handelsstandort, der ja eigentlich bei klassischen Kopiergeräten, Tonbandgeräten und Videorekordern schon seit zwanzig Jahren "leiden" müsste, überhaupt so gut entwickeln?
Als Kompensation für die Absenkung der Vergütungssätze verspricht die Ministerin: "Die vergrößerte Masse der vergütungspflichtigen Neugeräte wird es machen." Auch das ist reine Spekulation. Ob das "Kleinvieh" genug "Mist" abwirft, ob sich der den Urheberinnen vom Entwurf aufgenötigte Umstieg zur Kleintierhaltung auszahlt, ist derzeit nicht absehbar. Die Ministerin verschweigt hier nämlich wortreich, dass der Entwurf aus ihrem Haus dazu führen wird, dass für eine Vielzahl von Geräten überhaupt keine Vergütung mehr zu zahlen ist. Lässt sich nicht nachweisen, dass ein bestimmter Gerätetyp in "nennenswertem Umfang" – das soll jedenfalls zu nicht weniger als 10 Prozent bedeuten – für urheberrechtlich relevante Vervielfältigungen eingesetzt wird, dann soll die Vergütung entfallen. Wie viele Kopiergeräte das betrifft, kann heute niemand zuverlässig abschätzen. Auch dazu hätte die Ministerin zuverlässige Daten vorzulegen.
Letztlich bleibt aber entscheidend, dass die Vergütung in der Summe einen angemessenen Ausgleich für die tatsächlich vorgenommenen Vervielfältigungen ergeben muss. Wenn mit einem Gerät, das ein paar Euro kostet, Hunderte hochwertiger Kopien angefertigt werden, können diese nicht mit ein paar Cent angemessen vergütet sein. Auch diese Frage ist mit dem Verweis auf Kleintiermist nicht beantwortet. Es gibt also einiges, was der Bundestag die Bundesregierung noch fragen sollte.

Pressekontakt: info@urheber.info