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Diskurs

Montag, 15.05.2006

Ausschüsse beziehen kritisch Stellung zum Gesetzentwurf "Korb 2"

Die drei Ausschüsse, an die der Regierungsentwurf zu "Korb 2" vor der abschließenden Beratung im Bundesrat am 19.05. weitergeleitet worden war, haben kritisch Stellung bezogen. Der Rechtsausschuss, der Ausschuss für Kulturfragen und der Wirtschaftsausschuss...

Die drei Ausschüsse, an die der Regierungsentwurf zu "Korb 2" vor der abschließenden Beratung im Bundesrat am 19.05. weitergeleitet worden war, haben kritisch Stellung bezogen. Der Rechtsausschuss, der Ausschuss für Kulturfragen und der Wirtschaftsausschuss monieren zum Beispiel:
– dass das Widerrufsrecht bei "unbekannten Nutzungsarten" im Entwurf "zu schwach ausgestaltet" ist: Es sollte erst dann entfallen, wenn der Vertragspartner den Urheber unter dessen zuletzt bekannter Adresse informiert hat. Auch sollen Urheberinnen eine gesonderte angemessene Vergütung erhalten, wenn die neue Art der Werknutzung, die bei Vertragsabschluss zwar vereinbart, aber noch unbekannt war, vorgenommen wird;
– die grundsätzliche Regelung der Vergütungspflicht für Hersteller von Geräten und Speichermedien wird durch die Formulierung "in nennenswertem Umfang" unterlaufen. Die Ausschüsse empfehlen die Streichung;
– die Begrenzung der Vergütungsansprüche auf 5 Prozent des Gerätepreises sollte überprüft werden: Für eine solche Obergrenze gebe es keine Rechtfertigung, "weil der Preis eines Geräts nichts über die Höhe des angemessenen Ausgleichs für den mit Hilfe dieses Geräts erfolgten Eingriff in das Urheberrecht aussagt. Insoweit besteht hier auch eine verfassungsrechtliche Problematik". Durch eine solch starre Grenze könnten jene Hersteller, die sich durch ein gerätespezifisches Preiskonzept ihrer Vergütungspflicht entziehen, nicht erfasst werden. Für die Ausschüsse steht fest, dass es "nicht hinnehmbar" wäre, wenn es durch die 5-Prozent-Klausel "zu einem signifikanten Absinken" der Urhebervergütungen käme. Ihnen fehlen genaue Aussagen zu den Auswirkungen bei den derzeitigen Gerätevergütungen ebenso wie eine Darstellung der Vergütungspflicht im europäischen Vergleich. Ablehnend stehen die Ausschüsse ganz konkret einer weiteren Absenkung der 5-Prozent-Obergrenze bei Multifunktionsgeräten gegenüber.
– Unabhängige Experten sollen nach fünf Jahren einen Bericht über die Auswirkungen des geplanten neuen Gesetzes auf die Vergütungshöhe für Kulturschaffende erstellen und insbesondere der Frage nachgehen, ob in der Praxis ein Interessenausgleich stattfindet oder ob die Regelungen Einkommensverluste nach sich ziehen "und damit die Gesetzesabsicht einer Stärkung der Urheber konterkarieren".
– Und schließlich "begegnet" es "Bedenken", dass für alle Geräte, "die im Wege der Ablichtung oder in einem Verfahren vergleichbarer Wirkung vervielfältigen", eine Betreiberabgabe bezahlt werden soll. Denn das hieße laut Entwurf, dass z.B. auch für Scanner, CD-, und DVD-Brenner, Drucker oder PCs, die privat genutzt werden, eine Betreiberabgabe zu zahlen wäre. Der hohe Verwaltungsaufwand und Belastung öffentlicher Einrichtungen lasse sich so nicht rechtfertigen. Die Betreiberabgabe solle deshalb auf die "traditionellen" Fotokopiergeräte beschränkt bleiben.

Brief der Bundesjustizministerin

brief_zypries.pdf (pdf, 96.15 KB)

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