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Diskurs

Donnerstag, 26.11.2020

Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie

Veränderter Referentenentwurf geleakt

Ein veränderter Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) zur Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinien ist geleakt worden.

Der Referentenentwurf eines „Gesetzes zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes“ mit Stand 23. November 2020 (Download) enthält nur geringfügige Änderungen gegenüber dem Referentenentwurf, der am 13. Oktober 2020 an die interessierten Kreise und Verbände übersandt wurde mit Stand 2. September 2020 (siehe News vom 13. Oktober 2020 und News vom 17. September 2020).

Die größten Veränderungen gibt es beim neuen Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz (UrhDaG-E), das neu strukturiert wurde. Außerdem wurden die vorherigen etwas merkwürdigen Überschriften von Paragrafen wie „Maschinell überprüfbare gesetzlich erlaubte Nutzungen“ durch etwas griffige Begriffe ersetzt. Es bleibt aber zum Beispiel bei der „Bagatellschranke“ von bis zu 20 Sekunden einer Audio- oder Videodatei, bis zu 1000 Zeichen eines Texts oder Bilder bis 250 Kilobyte, die ohne Freigabe des Rechteinhabers etwa in sozialen Medien verwendet werden dürfen. Dies war bisher Paragraf 6 und ist nun § 10 UrhDaG-E.

Auch bleibt es bei einer Mindestbeteiligung der Journalisten und Fotografinnen an den Einnahmen aus dem Presseverleger-Leistungsschutzrecht von einem Drittel wie auch die Begrenzung der Verlegerbeteiligung an den Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaften auf höchstens Drittel. Gegen all diese Regelungen hatte sich das Bundeswirtschaftsministerium gewandt (siehe News vom 4. November 2020).

Referentenentwurf eines „Gesetzes zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes“ mit Stand 23. November 2020 (pdf, 1.34 MB)

Pressekontakt: info@urheber.info