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Diskurs

Mittwoch, 28.10.2020

Referentenentwurf: Kontroverse um das Auskunftsrecht

Eine Kontroverse um das Auskunftsrecht im Gesetzentwurf zur Umsetzung der neuen EU-Urheberrechtsrichtlinie in Deutschland hat eine Stellungnahme von ARD, ZDF und VAUNET, dem Verband privater Medienunternehmen ausgelöst.

„Der Entwurf enthält rechtlich bedenkliche proaktive und rückwirkende Berichtspflichten für Sender, Produzenten und Verwerter gegenüber einer unüberschaubaren Vielzahl an Mitwirkenden an Audio- und audiovisuellen Inhalten. Sie führen zu immensem bürokratischem Aufwand mit hohen Mehrkosten, die in keinem Verhältnis zu möglichen Vorteilen für diese Mitwirkenden stehen. Im Gegenteil: Wenn Kosten in Administration fließen, können sie nicht mehr in Inhalte investiert werden. Der Referentenentwurf verkennt die wirtschaftlichen Realitäten und ignoriert die erheblichen Kosten für die Rechteinhaber und Kreativwirtschaft“, schreiben ARD, ZDF und VAUNET in ihrer gemeinsamen Presseerklärung.

Darauf haben der Bundesverband Regie (BVR), der Verband Deutscher Drehbuchautoren (VDD), die Arbeitsgemeinschaft Dokumentarfilm (AGDOK), der Bundesverband Kinematographie (BVK), der Bundesverband Filmschnitt (BFS) und der Verband der Szenen- und Kostümbildner (VSK) ebenfalls mit einer gemeinsamen Presseerklärung reagiert. „Fest steht: ohne proaktive und transparente Auskunft – auch entlang der Lizenzketten – gibt es keine angemessene Vergütung. Öffentlich-rechtlichen und privaten Sendern, SVOD-Anbietern, Kinobetreibern, Filmverleihern und Produzenten ist eines gleich: Ihre Akzeptanz bzw. ihr wirtschaftlicher Erfolg ist abhängig von der kreativen Leistung der Urheber. Ein funktionierendes wirtschaftliches Ökosystem im Bereich Film und Fernsehen muss schon allein daher auf Ausgleich setzen und hierbei besonders auch die Position der wirtschaftlich Schwächeren im Blick haben“, schreiben sie. „Transparenz ist möglich und EU-rechtlich zwingend“.

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat den Intendanten von ARD, ZDF und Deutschlandradio sowie dem Verband Privater Medien e.V. (VAUNET) die Verbreitung von unsachlichen und irreführenden Behauptungen vorgeworfen. „Bei der Umsetzung der EU-Richtlinien zum Urheberrecht in nationales Recht versuchen sie, zu Lasten der Urheberinnen und Urheber wirksame Vergütungsverbesserungen bei der Online-Verwertung zu verhindern“, erklärte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Christoph Schmitz. „Was wir in Deutschland dringend brauchen, sind Verbesserungen bezogen auf Transparenz und Durchsetzbarkeit der Rechte von Urheberinnen und Urhebern, Interpretinnen und Interpreten. Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten leben von der Kreativität der Medienschaffenden. Allein das ist Grund genug, eine zeitgemäße Honorierung ihrer Leistungen zu akzeptieren“, sagte Schmitz.

Pressekontakt: info@urheber.info