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Diskurs

Freitag, 09.10.2020

Urteil in Frankreich: Google muss an Presseverlage zahlen

Der Suchmaschinenkonzern Google muss mit französischen Verlagen und Presseagenturen über die Bezahlung von Suchergebnissen verhandeln. Ein Berufungsgericht habe die entsprechenden Anordnung der Wettbewerbsbehörde bestätigt.

Das twitterte die Autorité de la Concurrence nach übereinstimmenden Berichten von Golem und heise online. Nach dem Urteil des Cour d’appel de Paris vom 8. Oktober 2020 muss Google mit französischen Verlagen und Presseagenturen über eine Vergütung von bislang kostenlos genutzten Inhalten verhandeln. Google selbst teilte am Mittwoch laut Medienberichten mit, dass eine Vereinbarung mit dem Verlegerverband APIG über die Vergütung von Inhalten kurz bevorstehe.

Die französische Wettbewerbsbehörde Autorité de la concurrence hatte den Suchmaschinenkonzern Google im April 2020 angewiesen, binnen drei Monaten eine Vergütung von Presseverlagen für die Anzeige ihrer Inhalte auszuhandeln (siehe News vom 9. April 2020). Dagegen hatte Google Berufung eingelegt.

Seit dem 24. Oktober ist das Leistungsschutzrecht für Presseverlage und Nachrichtenagenturen aus der Urheberrechtsnovelle der EU in Frankreich geltendes Recht. Doch bisher zahlt Google nicht für Nachrichten, Fotos und Videos von Medien-Inhalten. Die Kartellbehörde ordnete an, dass Google innerhalb von drei Monaten „in gutem Glauben“ Verhandlungen mit Verlagen und Presseagenturen führen muss, in denen es um eine Vergütung für das Anzeigen ihrer urheberrechtlich geschützten Inhalte durch die Suchmaschine geht.

Google zeigt in Frankreich kleine Inhalte-Auszüge nur noch an, wenn die Rechteinhaber dem unentgeltlich zustimmen, berichtet heise online. Einen ähnlichen Weg hatte der Internet-Konzern auch beim gescheiterten deutschen Leistungsschutzrecht gewählt. Die französische Behörde vermutet jedoch, dass Google den Verlagen damit unfaire Bedingungen aufgezwungen und seine marktbeherrschende Stellung ausgenutzt haben könnte.

Pressekontakt: info@urheber.info