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Diskurs

Dienstag, 28.04.2020

Der Pekinger Vertrag der WIPO tritt in Kraft

Der Pekinger Vertrag über audiovisuelle Darbietungen der Weltorganisation für Geistiges Eigentum ( WIPO) ist am 28. April 2020 offiziell in Kraft getreten. Er soll die Verdienstbedingungen für Schauspieler und andere audiovisuelle Darsteller verbessern.

Der Vertrag soll audiovisuellen Darstellern –– helfen, von denen viele unter prekären von Job zu Job leben. Der Vertrag erweitert die leistungsbezogenen Rechte von audiovisuellen Darstellern und soll so die wirtschaftliche Lage von Fernseh- und Filmschauspielern, Musikern, Tänzern und anderen verbessern. „Viele der Schauspieler und anderen Darsteller in unseren beliebten Serien und Filmen sind im Wesentlichen Gig-Arbeiter, ohne langfristige Gehälter, Beteiligungen oder großen Ruhm“, sagte WIPO-Generaldirektor Francis Gurry. „Der Vertrag von Peking trägt dazu bei, dass diese Künstler mehr Rechte an ihrer Arbeit haben, was wiederum ihre persönlichen Einnahmen steigert.“

Der Vertrag trat am 28. April 2020 in Kraft, drei Monate nachdem Indonesien als 30. Staat ihn ratifiziert hatte. Die WIPO-Mitgliedstaaten haben den Vertrag 2012 auf einer von der chinesischen Regierung in Peking veranstalteten diplomatischen Konferenz gebilligt. Der Vertrag von Peking befasst sich mit den Rechten an geistigem Eigentum (IP) von Künstlern bei audiovisuellen Aufführungen, insbesondere durch die Stärkung von fünf Arten von ausschließlichen wirtschaftlichen Rechten für die Leistungen der Begünstigten, die in einem audiovisuellen Format festgelegt sind: Die Rechte auf Vervielfältigung, Verbreitung, Vermietung, Sendung im Rundfunk und öffentlichen Zugänglichmachung.

Pressekontakt: info@urheber.info