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Diskurs

Freitag, 24.04.2020

Digital Symposion: Keynote von Gerhard Pfennig

Anlässlich des UNESCO-Welttags des Buches und des Urheberrechts – sowie dem UNESCO Welttag des Geistigen Eigentums am 26.4.2020 – beginnen die Initiative Urheberrecht und CREATIVE.NRW am 23.4.2020 von 17.00 – 18.30 Uhr ihre Online-Reihe „Creative Content und digitale Diskurse“...

Anlässlich des UNESCO-Welttags des Buches und des Urheberrechts – sowie dem UNESCO Welttag des Geistigen Eigentums am 26.4.2020 – beginnen die Initiative Urheberrecht und CREATIVE.NRW am 23.4.2020 von 17.00 – 18.30 Uhr ihre Online-Reihe „Creative Content und digitale Diskurse“ mit einem Digitalsymposium der Initiative Urheberrecht. Nachfolgend die Eröffnungskeynote des Sprechers der Initiative Urheberrecht:

Keynote von Prof. Dr. Gerhard Pfennig
Digital Symposion der Reihe „Creative Content und digitale Diskurse“ am Welttag des Buches und des Urheberrechts

Meine sehr geehrten Damen und Herren. liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir feiern heute den UNESCO-Welttag des Buches und des Urheberrechts – unter schwierigen Bedingungen, unter denen wir alle leiden.

Wenigstens sind in Deutschland seit Montag dieser Woche die Buchhandlungen und die Bibliotheken wieder geöffnet, zumindest der Zugang zu Büchern wird erleichtert; das ist für alle wichtig. Aber Museen, Galerien und Theater müssen so schnell, wie es verantwortlich ist, folgen.

Künstler*innen, Autoren, Schauspieler und Musiker haben sich gefreut, dass sie und ihre oft prekäre Situation diesmal mit großer Selbstverständlichkeit nicht nur in vielen Reden von Politikern zur aktuellen Krise, sondern auch in den Szenarien zu materiellen Hilfen in und aus der Krise erwähnt und eingeschlossen wurden. Sie haben anfangs sehr schnell und weitgehend unbürokratisch Soforthilfe erhalten, dafür muss man den Verantwortlichen und den vielen aktiv beteiligten Mitarbeiter/innen der Verwaltungen danken.

Doch die Praxis zeigt, dass die angebotenen Hilfen viele Lücken aufweisen und der Vielfalt der Szene bei weitem nicht gerecht werden; dort, wo sie sich als unzureichend oder zu bürokratisch erwiesen haben, muss deshalb nachgearbeitet werden, viele haben das zu Recht schon öffentlich gefordert. Die Politik, zuerst in Bayern, hat reagiert: dort werden nun zumindest die Mitglieder der KSK für einige Zeit mit pauschalen Zuschüssen unterstützt. Zuletzt hat am vergangenen Mittwoch, am 22.4.2020, der Kulturausschuss des Deutschen Bundestages darüber beraten.

Wichtig ist mir auch, dass in dieser Krise nicht nur die soziale Situation der Kulturschaffenden thematisiert wird, sondern dass ganz vielen die Bedeutung von Kunst und Kultur, von kulturellen Veranstaltungen, von Museums-, Galerie-, Theater- oder Kinobesuchen so deutlich geworden ist und dass diese Veranstaltungen so schmerzlich vermisst werden, nicht nur von denen, die sie tragen und organisieren, sondern vor allem von den Besuchern und Besucherinnen, für die sie ja gemacht werden.

Die Corona-Krise hat die Bedeutung des Urheberrechts für die kreativen, kulturschaffenden Menschen und für die Vermittler, die Kulturunternehmen aller Art, noch stärker hervorgehoben. Dieses Recht definiert die Rechte der Urheber, der ausübenden Künstler und auch der Verwerter oder Werkvermittler. Es setzt Regeln für den fairen Umgang zwischen Kreativen und Verwertern und verknüpft die Werkschaffenden so mit dem kommerziellen Erfolg der Auswertung ihrer Werke. Mit anderen Worten: es ist eine wichtige Grundlage dafür, bei Verwertungen der Werke, analog oder digital, angemessene Vergütungen zu fordern und auch zu erhalten. Es schafft darüber hinaus und nicht zuletzt auch ein persönlichkeitsrechtliches Band zwischen dem Werk und seinem weiteren Schicksal im Prozess der Verwertung und Aneignung.

Die Initiative Urheberrecht, die in diesem Jahr ihren 20. Geburtstag feiert, engagiert sich besonders aus der Perspektive der Kreativen für die Stärkung der Urheberrechte und den Ausbau des Vertragsrechts in Richtung eines fairen Miteinanders in der Kulturwirtschaft.
In den letzten Jahren hat sich viel geändert. Die Digitalisierung, verbunden mit der weltweiten Verbreitung des Internet als neues und inzwischen wichtigstes Kommunikationsmedium, hat die Werknutzung auf eine völlig neue Ebene gehoben und vom Urheberrechtsgesetz zunächst nicht vorhergesehene Möglichkeiten der Verbreitung und Aneignung eröffnet. Früher war die analoge Verbreitung des fixierten Werks durch einen professionellen Vermittler, der das Bild, das Buch oder den Tonträger verkaufte oder den Film vorführte, die Regel. Seit einer Reihe von Jahren sind nun die Nutzer, die Adressaten des Werks, in der Lage, dieses und andere Werke und Leistungen selbst zu verbreiten und dabei zu bestimmen, ob sie einen individuell begrenzten Teilnehmerkreis oder die ganze Netzgemeinde adressieren.

Neue gigantische und weltweit tätige Vermittler sind entstanden, vor allem in Form der internationalen, aus dem Silicon Valley gesteuerten Plattformen wie YouTube oder Facebook. Sie verbreiten nicht nur Werke , sondern ermöglichen auch ihren Nutzern, eigene, unter Zuhilfenahme geschützter Werke entstandenen Äußerungen zu verbreiten. So sind auch völlig neue Verwertungsformen entstanden, auf die die Werkschöpfer nur bisher wenig Einfluss haben.

Das Urheberrecht ist dieser Entwicklung lange Zeit hinterhergelaufen. Nur zögerlich ist es, entsprechend der Internationalisierung der Werkvermittlung über das Internet, auf international vergleichbare Grundlagen gestellt worden. Heute wird es für den europäischen Raum von den Organen der EU – Kommission, Parlament, Ministerrat – konzipiert und geformt.

Das europäische Urheberrecht ist in den letzten Jahren deutlich geprägt worden vom Versuch, die Position der Kreativen zu stärken. Mit der aktuellen Reform, der sogenannten DSM-Richtlinie zur Stärkung des Urheberrechts in der digitalen Informationsgesellschaft, soll u.a. sichergestellt werden, dass die neuen Nutzungsformen, sofern sie Gewinne der Plattformgiganten ermöglichten, auch den Kreativen, auf deren Arbeit die ganze Ökonomie basiert, angemessen zu Gute kommt.

Der letzte Kommissionspräsident Juncker hat das plastisch formuliert. Die Wirtschaftskraft Europas, basiert zunehmend nicht mehr auf Kohle und Stahl, sagt er, sondern beruht zu einem größer werdenden Anteil auf der geistigen Schaffenskraft von Wissenschaftlern, Ingenieuren und kreativen Kulturschaffenden. Mittlerweile hat sich eine Kreativwirtschaft entwickelt, die zu den wichtigsten Wirtschaftsfaktoren der Union gehört. Juncker hat in dieser Erkenntnis die schöpferisch kreativen Menschen die „Kronjuwelen“ Europas genannt. Für ihren Unterhalt und die Sicherung angemessener Lebens- und Arbeitsbedingungen trägt die Kommission, so Juncker und ihm folgend das europäische Parlament in verschiedenen Resolutionen, eine hohe Verantwortung.

In diesem Sinne hat die Kommission im Jahr 2016 ein Richtlinienpaket vorgelegt, dass die Verhältnisse im Internet grundlegend ändern sollte. Es erkennt einerseits an, dass die Nutzer urheberrechtliche geschützter Werke durch das Entstehen und die Möglichkeiten des Internets und der Plattformen eine neue und schützenswerte Position erlangt haben, die zu respektieren und zu schützen ist. Dies darf aber nicht zu Lasten der Rechte der Kreativen geschehen, deren bestehende Interessen müssen ebenfalls gewahrt bleiben. Es schlägt auch eine überzeugende Lösung vor:

Die Lösung liegt darin, dass die Plattformbetreiber, deren Geschäftsmodell auf der Ermöglichung der Werkverbreitung basiert, die rechtliche und finanzielle Verantwortung für die Nutzung von Rechten durch Internet-Kommunikation übernehmen. Sie sollen zukünftig an Stelle der nutzenden Uploader für den Erwerb der erforderlichen Rechte verantwortlich sein und die Rechtsinhaber an ihrem Gewinn beteiligen.

Ein solches System kennen wir im Urheberrecht im Übrigen seit langem, nämlich bei der Verwaltung der Vervielfältigung von Werken durch Kopieren oder Speichern auf digitalen Trägern. Die Nutzer dürfen zu privaten Zwecken vervielfältigen was sie wollen, aber diejenigen, die die Technologie zur Verfügung stellen und dabei verdienen, müssen den Verwertungsgesellschaften der Urheber einen Anteil abgeben.

Was auf den ersten Blick naheliegend scheint, führte, Sie werden sich erinnern, zumindest in Deutschland im letzten Jahr zu einer ausufernden Diskussion, die nicht um den Systemwechsel ging, sondern um ein technisches Detail: angeblich, so wurde den Uploadern weisgemacht, funktioniere das alles nur, wenn der gesamte Uploadstream durch Filter kontrolliert werde, das führe zu Zensur und Unfreiheit. Die besonnene Mehrheit der Abgeordneten des Europaparlaments ist dieser Argumentation nicht auf den Leim gegangen, die Richtlinie ist vor einem Jahr in Kraft getreten, und die Bundesregierung arbeitet an der Umsetzung.

Aus der Sicht der Urheber und Künstler, die die Initiative Urheberrecht vertritt, war der Vorwurf, die Richtlinie erfordere Kontrolle und führe zu Zensur, falsch. Richtig ist, dass eine Lösung möglich ist, die sowohl den Interessen der Uploader als auch denen der Kulturwirtschaft gerecht wird, ohne Kontrolle und Zensur im Internet einzuführen. Niemand von uns will neue Kontrollen oder gar Zensur, da sind sich alle einig. Kunst und Kultur – Produktion und Rezeption – sind ohne verfassungsrechtlich garantierte Freiheit nicht denkbar.

Deshalb bieten die Verwertungsgesellschaften der Urheber und Künstler den Plattformen umfassende Lizenzen für die Nutzung der Werke ihrer Mitglieder an, auf die die Uploader bauen können. Produzenten wirtschaftlich bedeutender Werke – Spielfilme, Musikalische Werke – sollen zukünftig wie schon bisher die Nutzung ihrer Werke direkt mit den Plattformen lizensieren und die Erlöse mit den Mitwirkenden abrechnen. Das war bisher schon die Praxis, und in diesem System verhindern Filter seit Jahren unbeanstandet die missbräuchliche Verwendung von Werken. Neu ist, dass auch für die im „User Uploaded Content“ verwendeten Werke oder Werkteile Vergütungen gezahlt und die Urheber fair entschädigt werden sollen – aber nicht von den Uploadern, sondern von den Plattformen. Hierzu schließen die Plattformen mit den Verwertungsgesellschaften Verträge ab.

Der Erwerb der Rechte, die Schöpfer neuer und eigenständiger Kreationen – Memes oder zulässiger Werkaneignungen wie Pastiches – eventuell benötigen, ist, soweit überhaupt erforderlich, von den Lizenzverträgen der Verwertungsgesellschaften umfasst, niemand braucht ihre Unterdrückung zu fürchten. In Zweifelsfällen werden Schiedsstellen tätig werden müssen, in denen nicht Maschinen, sondern in letzter Instanz Menschen die erforderlichen Entscheidungen treffen.

Selbstverständlich müssen auch zukünftig Eingriffe in Persönlichkeitsrechte der Urheber unterbleiben, missbräuchliche Verwendungen zu politischer Propaganda zum Beispiel. Aber dafür gibt es schon heute Regeln und Verfahren, die funktionieren.
Wir hoffen, dass die Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht, die nach den Ankündigungen der Bundesregierung in diesem Jahr verhandelt werden soll, zielgerichtet und im Interesse aller Beteiligten abläuft.

Wir freuen uns, dass es im Vorfeld schon jetzt zahlreiche Äußerungen von Wissenschaftlern und Experten gibt, die konstruktive Vorschläge in die beschriebene Richtung machen. Wir selbst werden uns in Kürze, gemeinsam mit den Verwertungsgesellschaften äußern, und in den folgenden Beiträgen der heutigen Veranstaltung werden Sie noch mehr dazu hören.
Lassen sie uns alle, und das ist meine Botschaft, versuchen, gemeinsam und mit kühlem Kopf diesen Reformprozess auf der Grundlage der EU-Richtlinie so führen, dass wir am Ende die Grundlage für eine neue und zukunftsfeste Kooperation zwischen Urhebern, Künstlern und Internetnutzern aller Art gelegt haben, aber auch dafür gesorgt haben, dass die Gewinne, die mit der Verwertung geschützter Werke auf den Internetplattformen generiert werden, fair und gerecht verteilt werden.

Das Digital-Symposion „Creative Content und digitale Diskurse“ vom 23.4.2020 zum Nachhören und Nachschauen ist demnächst hier zu finden.

Die folgenden digitalen Schlagabtausche der Online-Reihe „Creative Content und digitale Diskurse“ von CREATIVE NRW in Kooperation mit der Initiative Urheberrecht folgen ab 5.5. 14-tägig, mehr Informationen hier.

200423_ccdd_keynote_gerhard_pfennig_ini_urheberrecht.pdf (pdf, 172.15 KB)

Pressekontakt: info@urheber.info