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Diskurs

Dienstag, 21.04.2020

Upload-Filter: Kein Zeitplan der Bundesregierung

Die Bundesregierung hat offenbar derzeit weder einen Vorschlag noch einen Zeitplan zur Umsetzung von Artikel 17 der EU-Richtlinie zum Urheberrecht im Digitalen Binnenmarkt (DSM-RL) ohne Upload-Filter.

„Die Arbeiten zur Umsetzung von Artikel 17 der DSM-RL (EU) 2019/790 dauern an“, heißt es lapidar in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der FDP-Fraktion zum „Aktuellen Stand der Umsetzung der Urheberrechtsrichtlinie hinsichtlich Upload-Filter“ mit zahlreichen konkreten Fragen (BT-Drs. 19/18304), die kürzlich veröffentlicht wurde.

Dabei lasse sich die Bundesregierung „von den Maßgaben der Protokollerklärung leiten“, die sie im Zusammenhang mit der Verabschiedung der Richtlinie durch den Rat der EU im 15. April 2019 abgegeben habe und beziehe zugleich „die Erkenntnisse des Stakeholder-Dialoges“ der Europäischen Kommission ein, der allerdings derzeit wegen der Corona-Pandemie unterbrochen ist. Zugleich werte die Bundesregierung die Stellungnahmen der Verbände aus der Konsultation vom Sommer letzten Jahres aus und prüfe auch „Vorschläge aus der umfangreichen wissenschaftlichen Literatur, die zwischenzeitlich zu diesem Thema erschienen ist“.

Pressekontakt: info@urheber.info