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Diskurs

Mittwoch, 25.09.2019

Bundesregierung: Noch keine Entscheidung über Uploadfilter

Update | Das Bundesjustizministerium hat mit der Umsetzung des neuen EU-Urheberrechts in nationale Gesetzesentwürfe begonnen. Doch wie die Bundesregierung ihr Versprechen halten will, die Uploadfilter zu vermeiden, ist noch unklar.

Das berichtet das Handelsblatt aufgrund der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion. Das zuständige Bundesjustizministerium habe „mit der Erarbeitung eines Entwurfs für ein Gesetz“ zur Umsetzung der EU-Richtlinie in deutsches Recht begonnen. Aber: „Die Frage, welchen Vorschlag die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag zur Umsetzung des Artikels 17… unterbreiten wird, ist noch nicht entschieden“, heißt es dort.

Im Zusammenhang des EU-Ratsbeschlusses der Urheberrechtsrichtlinie hatte die Bundesregierung eine Erklärung abgegeben, nach der Uploadfilter „nach Möglichkeit zu verhindern“ seien. Auch im Koalitionsvertrag hatten sich CDU, CSU und SPD noch ausdrücklich gegen Uploadfilter ausgesprochen.

In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der FDP beteuert die Bundesregierung, „etwaige bestehende Umsetzungsspielräume“ zu prüfen, „um einerseits Urheberrechte im Internet zu schützen und andererseits die Meinungs- und Informationsfreiheit zu wahren.“ Ziel der Bundesregierung sei es hierbei nach wie vor, das Instrument „Uploadfilter“ so weit wie möglich überflüssig zu machen.

Die Antwort der Bundesregierung vom 12. September 2019 auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ist erst jetzt als Bundestagsdrucksache 19/13186 veröffentlicht worden. Eine weitere sehr detaillierte Kleine Anfrage zur Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie hat kürzlich die Fraktion Die Linke gestellt (BT-Drs. 19/13408).

Pressekontakt: info@urheber.info