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Diskurs

Freitag, 17.05.2019

Beide EU-Richtlinien zum Urheberrecht jetzt veröffentlicht

Die beiden wichtigsten Richtlinien zur EU-Urheberrechtsform sind am 17. Mai 2019 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden und treten damit 20 Tage später in Kraft.

Große Auseinandersetzungen bis zuletzt hatte es vor allem um die Richtlinie über das Urheberrecht im Digitalen Binnenmarkt gegeben. Der Europäische Rat gab – nach dem EU-Parlament – am 15. April 2019 seine formelle Zustimmung (siehe News vom 15. April 2019). Am gleichen Tag beschloss der Rat auch die Richtlinie zur Reform der Satelliten- und Kabelrichtlinie – kurz SatCab-Richtlinie (siehe News vom 18. April 2019).

Beide neue EU-Richtlinien wurden jetzt in der Ausgabe L130 des Amtsblatts der Europäischen Union (Official Journal of European Union) veröffentlicht und sind in allen Sprachfassungen über eine EUR-Lex-Website zugänglich. In der deutschen Ausgabe (Download) findet sich die „Richtlinie (EU) 2019/790 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte im digitalen Binnenmarkt und zur Änderung der Richtlinien 96/9/EG und 2001/29/EG“ auf den Seiten 92 bis 125 nach der „Richtlinie (EU) 2019/789 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 mit Vorschriften für die Ausübung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten in Bezug auf bestimmte Online-Übertragungen von Sendeunternehmen und die Weiterverbreitung von Fernseh- und Hörfunkprogrammen und zur Änderung der Richtlinie 93/83/EWG des Rates“ (Seite 82 – 91).

Beide neuen EU-Richtlinien müssen von den EU-Mitgliedstaaten – also auch in Deutschland – bis zum 7. Juni 2021 in nationales Recht umgesetzt werden.

Pressekontakt: info@urheber.info