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Diskurs

Donnerstag, 02.05.2019

BITKOM: Einigung über Urheberabgaben für TV-Festplatten

Die in der Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) vertretenen Verwertungsgesellschaften haben sich mit dem Unternehmerverband der Digitalwirtschaft BITKOM und dem Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie auf die Höhe der urheberrechtlichen Abgaben ...

… für Unterhaltungselektronik geeinigt.

Für TV-Geräte mit Festplattenspeichern zahlen Hersteller und Importeure demnach 12 Euro je Gerät. Ebenso hohe Abgaben fallen für mit Festplatten ausgerüstete DVD-Rekorder und Set-Top-Boxen an. Für TV-Geräte und Set-Top-Boxen ohne integrierte Festplatte, aber mit Aufzeichnungsfunktion, sind jeweils 1,25 Euro zu entrichten. Für BITKOM-Mitglieder, die dem Gesamtvertrag beitreten, gelten um 20 Prozent reduzierte Sätze. Zu den weiteren Gerätekategorien des Gesamtvertrages zählen unter anderem MP3- und MP4-Player, Videorekorder, CD-Rekorder, Mini-Disc-Rekorder, Kassettenrekorder sowie DVD-Rekorder ohne integrierte Festplatten, heißt es in einer BITKOM-Pressemitteilung.

Danach hatten die Verwertungsgesellschaften ursprünglich bis zu 49 Euro für DVD-Rekorder mit Festplatte, 34 Euro für TV-Geräte und Set-Top-Boxen mit Festplatte und jeweils 13 Euro für TV-Geräte sowie Set-Top-Boxen ohne integrierte Festplatte gefordert. Die Verträge für die Abgaben gelten rückwirkend zum 1. Januar 2008. Das macht schon deutlich, dass es lange und schwierige Verhandlungen waren. Sobald es eine Einigung unter den beteiligten Verwertungsgesellschaften wie GEMA, VG Wort oder GVL gibt, dürften die Wahrnehmungsberechtigten mit einer kräftigen Nachzahlung rechnen.
Zwar begrüßte BITKOM die Einigung ausdrücklich, kritisierte aber das System der Pauschalabgaben auf Geräte – wie gewöhnlich – als „grundsätzlich untauglich für die digitale Welt“.

Pressekontakt: info@urheber.info