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Diskurs

Montag, 08.04.2019

GEMA lässt Boerse.to bei Vodafone und 1&1 sperren

Die Verwertungsgesellschaft GEMA hat die deutschsprachige Website Boerse.to bei Vodafone und United Internet (1&1) sperren lassen. Die Sperrung vermittels DNS-Blocking besteht seit Ende März 2019.

DNS-Blocking oder -Filtering. funktioniert durch einen Eingriff in das Domain Name System (DNS), berichtet die Süddeutsche Zeitung. Dieses Namensverzeichnis kommt jedes Mal zum Einsatz, wenn eine Webseite im Netz aufgerufen wird, und „übersetzt“ den eingegebenen Namen einer Website (z.B. urheber.info) in eine nur aus Zahlen bestehende IP-Adresse. Das bedeutet gleichzeitig, dass Boerse.to über andere Provider wie die Telekom noch aufgerufen werden kann.

Verantwortlich für die Sperre ist die GEMA, die viele Künstler vertritt, deren Werke auf Boerse.to unter Umgehung des Urheberrechts beworben werden. Die Verwertungsgesellschaft hatte den Internet-Provider 1&1 und später Vodafone aufgefordert, Boerse.to und die kleinere, ähnlich funktionierende Webseite DDL-Music vom Netz zu nehmen. Wer die Seiten betreibt, ist nicht bekannt. Ihre Administratoren verschleiern, auf wen die Seiten angemeldet sind.

Grundlage für die Sperrung durch die GEMA ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom Juli 2018 (siehe News vom 27. Juli 2018). In der sogenannten Dead-Island-Entscheidung hatte der BGH entschieden, dass auch Dritte, die lediglich einen Zugang zu Piraterie-Seiten anbieten, für Urheberrechtsverletzungen haftbar gemacht werden können.

United Internet will die Sperrverfügung gerichtlich klären lassen. Vodafone erklärte gegenüber der SZ, man setze die Netzsperre für die GEMA nur ungern um. „Wir stehen als Accessprovider diesen Sperranforderungen kritisch gegenüber“, sagte eine Sprecherin. „Wir sind für die Rechtsverletzung Dritter nicht verantwortlich und können dennoch in Anspruch genommen werden.“ Noch im März 2018 hatte sich Vodafone vor Gericht gegen Netzsperren gewehrt, damals im Falle Kinox.to. Offensichtlich glaubt das Unternehmen seit dem Dead-Island-Urteil des BGH jedoch nicht mehr an den Erfolg solcher Klagen.

Pressekontakt: info@urheber.info