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Diskurs

Montag, 25.03.2019

EU-Parlament: Darüber wird am 26. März abgestimmt

Die Abstimmung im Plenum des Europäischen Parlaments über die Richtlinie zum Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt ist laut Tagesordnung für Dienstag, 26. März 2019, ab 12 Uhr angesetzt. Davor ab 9 Uhr findet die Aussprache statt.

Die Plenarsitzung in Straßburg wird per Video im Internet live übertragen. Zur Abstimmung steht das Ergebnis der Trilog-Verhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der EU-Kommission zur Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt vom 13. Februar 2019. Zu dieser Abstimmungsvorlage liegen 18 Änderungsanträge (Download auf dieser Webseite) vor:

Die Änderungsanträge 253 – 257 haben Kostadinka Kuneva u.a. im Namen der GUE/NGL-Fraktion eingereicht. Die Änderungsanträge 253 – 255 schlagen zusätzliche Erwägungsgründe 2a (neu), 3a (neu) und 3b (neu) vor, in denen unter anderem gesagt wird, dass das Internet „für die Meinungsfreiheit besonders wichtig ist““. Die Abänderung 256 schlägt eine Änderung von Erwägungsgrund 35 vor, nach der „Autoren, deren Werke in einer Presseveröffentlichung enthalten sind, Anspruch auf einen angemessenen und verhältnismäßigen Anteil der Einnahmen haben“, sollten. Änderungsantrag 257 schlägt eine Streichung von Artikel 13 vor.

Die Änderungsanträge 258 – 261 haben João Pimenta Lopes u.a. im Namen der GUE/NGL-Fraktion eingereicht. Abänderung 258 schlägt eine Änderung von Erwägungsgrund 38 (3) vor, mit der hervorgehoben wird, dass Online-Diensteanbieter keine generelle Verpflichtung haben sollten, die Informationen zu überwachen, die sie übermitteln oder speichern. Abänderung 259: schlägt den neuen Erwägungsgrund 45a vor, der den „Grundsatz der Nichtrückwirkung“ gewährleistet und vorschlägt, dass Maßnahmen ergriffen werden müssen, um die Verbreitung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten mit Rahmenbestimmungen zu gewährleisten, die „für Autoren, Urheber, ausübende Künstler und Nutzer günstiger sind“.

Abänderung 260 schlägt vor, Artikel 13 zu ändern, um den Ansatz in Abänderung 258 zu berücksichtigen. Abänderung 261 schlägt einen Artikel 17a vor, der sich auf den Grundsatz der Nichtrückwirkung bezieht, ähnlich wie der vorgeschlagene neue Erwägungsgrund 45a.
Die Änderungsanträge 262 – 265 haben Tiemo Wölken und andere Mitglieder der S&D-Fraktion eingereicht. Die Änderungsanträge 262 – 264 schlagen vor, die Erwägungsgründe 37 – 39 zu löschen. Änderungsantrag 265 schlägt vor, Artikel 13 zu streichen.

In den Änderungsanträgen 266 – 268 von Tim Aker u.a. im Namen der EFDD-Fraktion wird vorgeschlagen, den Kommissionsvorschlag, also die Richtlinie, ganz abzulehnen bzw. Artikel 11 und 13 zu streichen.

In den Änderungsanträgen 269 und 270 von Julia Reda u.a. Mitgliedern der Fraktion der Grünen wird vorgeschlagen, die Artikel 11 bzw. 13 zu streichen.

Pressekontakt: info@urheber.info