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Diskurs

Donnerstag, 14.03.2019

Der Druck im Kessel steigt

Nachdem in Brüssel Ministerrat, Kommission und Parlament in den Trilog-Verhandlungen einen Kompromiss über die endgültige Formulierung der Urheberrechtsrichtlinie gefunden haben und der Rat diesem Kompromiss förmlich zugestimmt hat, ...

… auch mit den Stimmen der Bundesregierung, steht nun noch die letzte Entscheidung aus: die Abstimmung im Parlament, die für den 27.3.2019 terminiert ist.

Das Parlament hat in einer letzten Abstimmung im September 2018 dem Text in seiner damaligen Fassung mit deutlicher Mehrheit zugestimmt. Jetzt nimmt der Kampf derjenigen an Fahrt auf, die die Richtlinie in letzter Minute verhindern wollen. Treibende Kräfte sind natürlich die großen Plattformen, die nicht nur die amerikanische Regierung zur Hilfe rufen, sondern auch ihre europäischen Unterstützer in der Netzgemeinde mobilisieren, gestützt auf die alten Hüte „Link Tax“, gerichtet gegen Artikel 11, und „Zensur“, bezogen auf angebliche flächendeckende Filtersysteme, die vermeintlich Artikel 13 erfordert.

Nur zur Erinnerung: Nach der jetzigen Rechtslage tragen die Plattformbetreiber keine Verantwortung für den Rechtserwerb an geschützten Inhalten, die von Nutzerinnen in kommerzieller oder nicht-kommerzieller Absicht hochgeladen und zugänglich gemacht werden. Rechtsgrundlage ist eine Vorschrift in der E-Commerce-Richtlinie, die sie haftungsfrei stellt. Sie müssen aber sehr wohl als „Störer des Rechtsfriedens“ tätig werden, wenn Urheberinnen oder Rechteinhaber feststellen, dass ein Inhalt ohne Zustimmung hochgeladen wurde und dessen Entfernung verlangen. In diesen Fällen reagieren die Plattformen in einem formalisierten Verfahren, genannt „Notice and Take Down“ und entfernen den Inhalt. Wird dieser wiederholt und erneut ohne Genehmigung hochgeladen, kann die Plattform aus Gründen der Arbeitserleichterung schon heute Filter einsetzen, die den Inhalt beim Upload identifizieren und diesen verhindern. Dagegen hat bisher niemand Beschwerde eingelegt. Der Uploader selbst sieht sich gegenwärtig ebenfalls Ansprüchen der Urheberinnen auf Entfernung des Inhalts, Unterlassung erneuten Hochladens und ggf. auch auf Schadensersatz ausgesetzt, nicht wenige derartige Fälle werden von sog. „Abmahnanwälten“ in automatisierten Verfahren täglich verfolgt.

Die Richtlinie verändert diese Rechtslage in zwei Punkten: Zum einen wird die Verantwortungslage geklärt – die Plattform selbst soll zukünftig verantwortlich dafür sein, dass vor dem Upload von geschützten Werken und Leistungen die entsprechenden Rechte geklärt sind. Dazu muss sie Verträge mit den Verwertungsgesellschaften der Rechteinhaber abschließen – mit der GEMA hat sie dies nach einer Serie von Prozessen auf einer fragwürdigen Rechtsgrundlage für musikalische Werke schon für die vergangenen Jahre getan – bzw. mit einzelnen Urheberinnen oder Rechtsinhabern individuelle Nutzungsverträge abschließen. Auch dies geschieht, nicht nur mit der GEMA, schon heute, ist also nicht Neues. Neu ist allerdings, dass die Sorgfalt der Plattformen im Hinblick auf unbekannte Rechtsinhaber begrenzt ist. Die Plattform muss also nicht jedes nicht nicht-lizenziertes Werk identifizieren bzw. seinen Upload verhindern (z.B. durch die viel beschworenen Uploadfilter). Wenn sie keine konkreten Hinweise von verletzen Rechtsinhabern inklusive Werkkennzeichnungen erhält, muss sie lediglich „best efforts“ – also die ihr möglichen Anstrengungen – unternehmen, um den Rechtsinhaber eines nicht lizensierten Werks zu finden. Gelingt ihr dies nicht, ist sie aus der Haftung raus. Kleinere Plattformen sind dabei privilegiert, die Plattform „Wikipedia“, die aus Protest gegen die Richtlinie einen Tag des schwarzen Bildschirms angekündigt hat, ist gänzlich ausgenommen.

Von einer flächendeckenden Filterung kann also nicht die Rede sein. Wer nicht auf der Plattform erscheinen will, muss im Gegenteil sein Werk registrieren lassen, damit es identifiziert und im Fall eines Uploads entfernt werden kann, so wie im gegenwärtigen Rechtszustand schon. Was dieses Verfahren mit Zensur zu tun haben soll, also einer von einer Obrigkeit verordneten Kontrolle missliebiger Inhalte oder Gedanken, ist das Geheimnis derjenigen, denen das ganze System nicht passt. Das sind vor allem der Plattformen, die sich aus naheliegenden Gründen scheuen, nach dem geplanten neuen System aufgrund von Nutzungsverträgen die Urheberinnen, Künstlerinnen und Rechtsinhaber an ihren Gewinnen zu beteiligen.

Und, das ist eine wesentliche Neuerung: Durch die Haftungsübernahme der Plattformen und ihre Verpflichtung, sich mit den Berechtigten auf angemessene Vergütungen zu einigen, ENTFÄLLT ZUKÜNFTIG DIE HAFTUNG DER UPLOADER UND USER/NUTZERINNEN, SOWEIT SIE NICHT KOMMERZIELL HANDELN! Sie sind also in Zukunft vor der Verfolgung durch Anwälte der Rechtsinhaber geschützt, die Plattformen zahlen für sie. Dabei muss niemand befürchten, das diese Zahlungen die kleinen Plattformen überfordern: Die Verwertungsgesellschaften, die in der Regel für die Berechtigten tätig werden, sind gesetzlich gehalten, ihre Forderungen der Nutzung und der Leistungsfähigkeit der Nutzer anzupassen, sie werden von einer Aufsichtsbehörde überwacht.

Man kann gegen dieses System zwar einiges einwenden, es könnte noch einfacher gestrickt sein. Aber: Wer das kritisiert, wie z.B. der Datenschutzbeauftragte, bis vor kurzem parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, als dort die Richtlinie mitberaten wurde, sollte die Texte genau lesen. Und jeder kluge Jurist, der die Vorlage heute kritisiert und Verbesserungsvorschläge macht, sollte bedenken, dass die vorliegende Fassung der Richtlinie nicht etwa dem Gehirn der Urheberlobbyisten entsprungen ist, sondern das Ergebnis der Arbeiten der Kommission, der Justizministerien von 28 Staaten und der Ausschüsse eines Parlaments mit mehr als 700 Abgeordneten ist, die unter heftigem Beschuss verschiedenster Lobbies standen und immer noch stehen. Viele Fachleute hätten vieles gern anders, aber sie konnten die Gesetzesmacher nur zum Teil überzeugen.

Zum Glück bemühen sich die traditionellen Medien zunehmend, ihre Berichterstattung auf Fakten zu stützen – abgesehen von den Hauptnachrichtensendungen des öffentlich-rechtlichen Fernsehens. Diese mögen sich vom schönen, aber falschen Bild des flächendeckenden Uploadfilters nicht trennen und verbreiten es ebenso gern und immer wieder wie früher die Metapher des „Chlorhühnchen“ bei der Debatte um das TTIP-Abkommen seligen Angedenkens.

Anders allerdings läuft die Diskussion im Netz. Offensichtlich aus Furcht vor einer Versachlichung der Debatte auf Grundlage besserer Kenntnis der Fakten beginnt dort die Schlammschlacht derjenigen, die nach alter Piratenart jeglichen Urheberrechtsschutz im Netz als Eingriff in ihre eigene schöpferische Freiheit betrachten. Sie beginnen, diejenigen zu diffamieren, die sich für die Wahrung ihrer Rechte einsetzen.

Zu beobachten ist dies bei der Kampagne, die unter anderem von mehreren Gruppen durchgeführt wird, die unter dem „Anonymous“-Label unterwegs sind (der Name ist Programm!). Es wurde der „Twitter war“ erklärt - gegen diejenigen Urheberinnen, Künstlerinnen, Verlegerinnen und viele andere mehr, die sich mit Bild und Namen im Rahmen der Kampagne „Yes2Copyright“ für die Reform einsetzen. Augen werden, zumindest bildlich, ausgekratzt, Aussagen in ihr Gegenteil manipuliert: hier geht es nicht mehr, wie in der Richtlinie, um Satire oder Kritik, sondern um schlichte Äußerung von Hass und Diffamierung. Vielleicht entwickelt sich da ein neuer Stil der undemokratischen Auseinandersetzung im Netz, bei der Fairness und Menschenrechte keine Rolle mehr spielen – möglicherweise wäre das ein Fall für unseren neuen Datenschutzbeauftragten, jedenfalls aber könnte es ein Anwendungsfall für die neue Gesetzgebung gegen Hassmails sein.

Noch interessanter ist der Einsatz von Geldmitteln: die Organisation „EDRi“ bietet Zahlungen von bis zu 350 € zuzüglich 50 € Übernachtungskosten (maximal für 2 Nächte) für diejenigen, die in Straßburg nach gebührender Vorbereitung gegen die Richtlinie demonstrieren wollen. Woher die Mittel kommen, wird man die Vertreter fragen können, wenn sie an der nächsten re-publica teilnehmen. Die Frage ist, ob die Veranstalter die Gefahr sehen, dass auf andere Weise nicht genug Demonstranten gegen die Richtlinie zu organisieren sind und deshalb eine Kasse öffnen, deren Quelle unklar bleibt.

Wir sehen: Die Nervosität der Gegner der Richtlinie steigt, ihnen gehen die guten Argumente aus. Jetzt wird die Dreckschleuder angeworfen, und wer darauf nicht anspricht, kann sich wenigstens auf Kosten von EDRi ein schönes Wochenende in Straßburg machen: aus touristischen Überlegungen raten wir zu Letzterem!

Der Druck im Kessel steigt, Teil 2

Nachstehend weisen wir auf die Analyse einer Kampagne hin, die sich gegen die Komponisten Micki Meuser und Matthias Hornschuh richtet. Sie zeigt hautnah, dass den Gegnern der Richtlinie jedes Mittel recht ist, um Unterstützer des Anliegens der EU-Richtlinie, die Urheberinnen und Künstlerinnen zu schützen, zu diffamieren und ihre Persönlichkeitsrechte zu verletzen – und das im Namen einer Kampagne, die vorgibt, ein anderes Menschenrecht zu schützen, nämlich die Meinungs- und Informationsfreiheit!

Hier der Link: https://blogs.nmz.de/badblog/2019/03/12/anonymous-germany-willkommen-im-netz-der-diffamierung/

Gerhard Pfennig

Kommentar: Der Druck im Kessel steigt (pdf, 162.34 KB)

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