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Diskurs

Dienstag, 11.12.2018

Open-Data-Stiftung veröffentlicht alle Bundesgesetzblätter

Die Open Knowledge Foundation wird künftig auf dem Portal OffeneGesetze.de sämtliche Bundesgesetzblätter frei als offene Daten bereitstellt. Die Stiftung riskiert damit einen Rechtsstreit mit dem 2006 privatisierten Bundesanzeiger Verlag, der das Urheberrecht auf die Datenbank...

Die Open Knowledge Foundation wird künftig auf dem Portal OffeneGesetze.de sämtliche Bundesgesetzblätter frei als offene Daten bereitstellt. Die Stiftung riskiert damit einen Rechtsstreit mit dem 2006 privatisierten Bundesanzeiger Verlag, der das Urheberrecht auf die Datenbank der Gesetzblätter beansprucht.
In Deutschland treten Gesetze der Bundesrepublik erst dann in Kraft, wenn sie im Bundesgesetzblatt erscheinen. Herausgeber ist der Bundesanzeiger Verlag, der zur Kölner Verlagsgruppe Dumont gehört. Bürger können die Gesetzestexte auf dem Portal bgbl.de einzeln kostenlos ansehen. „Der private Verlag verlangt für grundlegende Funktionen, zum Beispiel die Durchsuchbarkeit oder das Drucken von Gesetzblättern, Abogebühren“, beklagt die Stiftung in einer Pressemitteilung vom 10. Dezember 2018. „Eine Weiterverwendung der Dokumente untersagt der Verlag mit Verweis auf das Urheberrecht.“
Die Stiftung forderte, der Gesetzgeber müsse dafür sorgen, dass private Verlage nicht Rechte an staatlichen Dokumenten beanspruchen dürften: „Das Urheberrecht darf der Demokratie nicht im Wege stehen. Daten und Dokumente des Staates müssen frei für alle Menschen zugänglich sein. Wenn das Justizministerium nicht dafür sorgt, muss eben die Zivilgesellschaft einspringen.“ Die Open Knowledge Foundation werde nun alle Gesetzesblätter auf OffeneGesetze.de frei zugänglich machen. Es können anders als bisher einzelne Dokumente verlinkt und durchsucht werden.
Die Open-Data-Aktivisten schließen rechtliche Konsequenzen nicht aus: „Es ist möglich, dass der Verlag die Open Knowledge Foundation wegen Verletzung des Urheberrechts abmahnt, was eine grundsätzliche Klärung dieser Frage ermöglichen würde“, erklärte ein Sprecher gegenüber dpa.

Pressekontakt: info@urheber.info