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Diskurs

Freitag, 19.10.2018

Gesetz zur Umsetzung der Marrakesch-Richtlinie beschlossen

Der Bundestag hat das Gesetz zur Umsetzung der Marrakesch-Richtlinie am 18. Oktober in zweiter und dritter Lesung mit den Stimmen der Koalitionsparteien beschlossen. Das Gesetz zur Umsetzung eines verbesserten Zugangs zu urheberrechtlich geschützten Werken für Menschen mit ein...

Der Bundestag hat das Gesetz zur Umsetzung der Marrakesch-Richtlinie am 18. Oktober in zweiter und dritter Lesung mit den Stimmen der Koalitionsparteien beschlossen. Das Gesetz zur Umsetzung eines verbesserten Zugangs zu urheberrechtlich geschützten Werken für Menschen mit einer Seh- oder Lesebehinderung tritt am 1. Januar 2019 in Kraft.
An der halbstündigen Debatte, die um 22.50 Uhr begann, nahmen Abgeordnete aus allen Fraktionen Stellung (siehe Video). Dabei bewerteten Abgeordnete der Oppositionsparteien den Entwurf als nicht weitgehend genug. Die Beschlussempfehlung des Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz (BT-Drs. 19/5114) wurde schließlich mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und AfD angenommen, die darin enthaltene Entschließung nur mit den Stimmen der Koalitionsparteien.
Ursprünglich war die Abstimmung punktgenau für den 11. Oktober vorgesehen, doch nach einer Expertenanhörung wurde der Punkt von der Tagesordnung abgesetzt (siehe News vom 11. Oktober 2018). Denn bis zu diesem Datum muss die EU-Richtlinie 2017/1564 von den Mitgliedsstaaten eigentlich bis zum 11. Oktober 2018 in nationales Recht umgesetzt werden (siehe News vom 16. Februar 2018). Das klappt in Deutschland nun nicht, sondern erst zum 1. Januar 2019.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 19/3071) war am 8. Oktober 2018 Thema einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages. Massive Kritik gab es dort an den im Entwurf vorgesehenen Vergütungs- und Verwaltungsregelungen, die die finanziellen und personellen Möglichkeiten von Blindenbibliotheken sprengen würden. Mit dem Entwurf werde die Marrakesch-Richtlinie „nur unzureichend“ umgesetzt, sagte der Behindertenbeauftragte Jürgen Dusel. Im Ergebnis gebe es keine deutliche Verbesserung der bisherigen Situation, sondern eine stärkere finanzielle und administrative Belastung der Blindenbibliotheken. Schon im Vorfeld hatte der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband den Gesetzesentwurf bereits im als „blindenfeindlich und inakzeptabel“ bezeichnet (siehe News vom 3. Oktober 2018).
Nach der öffentlichen Anhörung hatte sich der Rechtsausschuss am 17. Oktober erneut mit dem Gesetzentwurf beschäftigt, berichtete der Informationsdienst „Heute im Bundestag“ (hib). Am Gesetzentwurf selbst gibt es außer dem Datum des Inkrafttretens nur geringfügige Änderungen, nämlich bei der Begriffsdefinition des begünstigten Personenkreises und der Aufsicht über befugte Stellen wie Blindenbibliotheken.
Ergänzt wird das Gesetz durch eine Entschließung des Bundestages, mit der die bessere finanzielle Ausstattung der befugten Stellen sichergestellt werden soll. Diese enthält auch Ausführungen zur Vergütung der Urheber. „Bei der Nutzung durch befugte Stellen kommen wegen ihrer wichtigen sozialen und menschenrechtlichen Aufgaben nur sehr maßvolle Vergütungen in Betracht“, heißt es dort wörtlich. In der Debatte wurde berichtet, dass die VG Wort bisher rund 25.000 Euro jährlich an Vergütungen aus diesem Bereich einnimmt.

Pressekontakt: info@urheber.info