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Diskurs

Dienstag, 02.10.2018

Europa-Parlament stimmt der AVMD-Richtlinie zu

Update | Das Europäische Parlament hat heute der in den Trilog-Verhandlungen erreichten Einigung über die Reform der EU-Richtlinie für audiovisuelle Mediendienste mit großer Mehrheit zugestimmt. Bei der Plenarsitzung am 2. Oktober 2018 in Straßburg wurde der ...

Update | Das Europäische Parlament hat heute der in den Trilog-Verhandlungen erreichten Einigung über die Reform der EU-Richtlinie für audiovisuelle Mediendienste mit großer Mehrheit zugestimmt.
Bei der Plenarsitzung am 2. Oktober 2018 in Straßburg wurde der Text der neuen AVMD-Richtlinie mit 452 Stimmen bei 132 Gegenstimmen und 65 Enthaltungen angenommen. So hatte es der federführende Kulturausschuss (CULT) am 11. Juli 2018 empfohlen (siehe News vom 11. Juli 2018).
Ein Vorschlag für die AVMD-Richtlinie war von der Europäischen Kommission im Mai 2016 im Rahmen eines EU-Maßnahmenpakets für das EU-Urheberrecht („Copyright Package“) vorgelegt worden (siehe News vom 25. Mai 2016). Um Urheberrecht geht es allerdings in der AVMD-Richtlinie nicht, sondern um Auflagen für Kinder- und Jugendschutz, mehr Flexibilität im Werbebereich für Fernsehsender und bei Produktplatzierung sowie Sponsoring. Dabei soll der Geltungsbereich der Richtlinie auf Streaming-Dienste und Video-on-Demand-Angebote (VoD) wie YouTube und Netflix ausdehnt werden, deren Hauptzweck Bewegtbilder sind. Sie sollen beispielsweise verpflichtet werden, „kommerzielle Kommunikation”, also Werbung, klarer zu kennzeichnen. Video-on-Demand-Dienste sollen einen Mindestanteil von 30 Prozent europäischer Filme vorhalten und können von den Mitgliedsstaaten an der Finanzierung der Filmfördersysteme beteiligt werden.
Am 26. April 2018 war eine politische Einigung über die Reform im Trilog erreicht worden (siehe News vom 27. April 2018). Die verbliebenen technischen Details wie die Einigung auf Erwägungsgründe und die Frage, wie viel Zeit den Mitgliedstaaten zur Umsetzung der Richtlinie bleibt, sollten noch im letzten Trilog am 6. Juni geklärt werden. Zwischenzeitlich war eine Klage des Streamingdienstes Netflix gegen die Einbeziehung des Videodienstes bei den Abgaben an die deutsche Filmförderung vor dem Gericht der Europäischen Union (EuG) gescheitert (siehe News vom 16. Mai 2018).
Die legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 2. Oktober 2018 liegt mittlerweile im englischen Original und deutscher Übersetzung vor. Die Vereinbarung muss noch vom Rat der EU-Minister formell angenommen werden, bevor das Gesetz in Kraft treten kann. Die Mitgliedstaaten haben 21 Monate nach dem Inkrafttreten Zeit, die neuen Vorschriften in nationales Recht umzusetzen, teilte das EU-Parlament in seiner Pressemitteilung mit.

Pressekontakt: info@urheber.info