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Diskurs

Mittwoch, 11.07.2018

Nach Trilog-Einigung: Kulturausschuss stimmt AVMD-Richtlinie zu

Der Kulturausschuss (CULT) hat heute der in den Trilog-Verhandlungen erreichten Einigung über die Reform der EU-Richtlinie für audiovisuelle Mediendienste mit großer Mehrheit zugestimmt und dem Europäischen Parlament die Annahme der neuen AVMD-Richtlinie empfohlen. Die erste L...

Der Kulturausschuss (CULT) hat heute der in den Trilog-Verhandlungen erreichten Einigung über die Reform der EU-Richtlinie für audiovisuelle Mediendienste mit großer Mehrheit zugestimmt und dem Europäischen Parlament die Annahme der neuen AVMD-Richtlinie empfohlen. Die erste Lesung ist für die Plenumssitzung am 2. Oktober 2018 geplant.
Ein Vorschlag für die AVMD-Richtlinie war von der Europäischen Kommission im Mai 2016 im Rahmen eines EU-Maßnahmenpakets für das EU-Urheberrecht („Copyright Package“) vorgelegt worden (siehe News vom 25. Mai 2016). Um Urheberrecht geht es allerdings in der AVMD-Richtlinie nicht, sondern um Auflagen für Kinder- und Jugendschutz, mehr Flexibilität im Werbebereich für Fernsehsender und bei Produktplatzierung sowie Sponsoring. Dabei soll der Geltungsbereich der Richtlinie auf Streaming-Dienste und Video-on-Demand-Angebote (VoD) wie YouTube und Netflix ausdehnt werden, deren Hauptzweck Bewegtbilder sind. Sie sollen beispielsweise verpflichtet werden, „kommerzielle Kommunikation”, also Werbung, klarer zu kennzeichnen. Video-on-Demand-Dienste sollen einen Mindestanteil von 30 Prozent europäischer Filme vorhalten und können von den Mitgliedsstaaten an der Finanzierung der Filmfördersysteme beteiligt werden.
Am 26. April 2018 war eine politische Einigung über die Reform im Trilog erreicht worden (siehe News vom 27. April 2018). Die verbliebenen technischen Details wie die Einigung auf Erwägungsgründe und die Frage, wie viel Zeit den Mitgliedstaaten zur Umsetzung der Richtlinie bleibt, sollten noch im letzten Trilog am 6. Juni geklärt werden. Zwischenzeitlich war eine Klage des Streamingdienstes Netflix gegen die Einbeziehung des Videodienstes bei den Abgaben an die deutsche Filmförderung vor dem Gericht der Europäischen Union (EuG) gescheitert (siehe News vom 16. Mai 2018).
Die SPD-Europaabgeordnete und Co-Berichterstatterin des Europäischen Parlaments, Petra Kammerevert, hatte im April die erzielten Kompromisse „nach teils sehr schwierigen Trilog-Verhandlungen“ gelobt. Der Verband Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT) begrüßte „einige Verbesserungen für fairere regulatorische Rahmenbedingungen“, allerdings Filmförderungsabgaben als „eine Durchbrechung des Kerns der Binnenmarktrichtlinie, nämlich des Sendelandprinzips“, kritisiert.
Der von Kammerevert gemeinsam mit Sabine Verheyen (CDU / EVP) am 10. Mai 2017 vorgelegte Bericht über den Richtlinienvorschlag (A8-0192/2017) wurde nun auf der CULT-Sitzung am 11. Juli 2018 mit 19 gegen sieben Stimmen bei zwei Enthaltungen angenommen.
Kurze Zeit später begrüßte ZDF-Intendant Thomas Bellut die Annahme der neuen Audiovisuellen Mediendienste-Richtlinie durch den Kulturausschuss. Die Richtlinie sei „eine gute Grundlage für neue und faire Spielregeln in der digitalen Medienwelt" und Video-Sharing-Plattformen würden „künftig stärker in die Verantwortung genommen“, unterstrich Bellut. „Zukunftsweisend sind auch die Regelungen zur Auffindbarkeit von öffentlich-rechtlichen Inhalten“ – mit Hinweis auf den Hinweis auf den neuen Telemedienauftrag (siehe News vom 16. Mai 2018).

Pressekontakt: info@urheber.info