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Diskurs

Dienstag, 24.04.2018

Ratspräsidentschaft: Textvorlage für Verhandlungsmandat

Update | Für das Treffen der Ständigen Vertreter der Mitgliedsstaaten (COREPER) am 27. April hat die bulgarische Präsidentschaft des Rates der Europäischen Union einen neuen Vorschlag zur Urheberrechtsrichtlinie vorgelegt, der Grundlage für das Verhandlungsman...

Update | Für das Treffen der Ständigen Vertreter der Mitgliedsstaaten (COREPER) am 27. April hat die bulgarische Präsidentschaft des Rates der Europäischen Union einen neuen Vorschlag zur Urheberrechtsrichtlinie vorgelegt, der Grundlage für das Verhandlungsmandat mit dem Europäischen Parlament sein soll.
In dem neuen Richtlinienvorschlag über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt der Ratspräsidentschaft vom 23. April 2018 (Ratsdokument 8145/18) wurden aufgrund der Diskussion mit Attachés der Mitgliedstaaten am 16. April einige Punkte gegenüber dem Kompromissvorschlag vom 13. April 2018 geändert (siehe News vom 18. April 2018). Der Ausschuss der Ständigen Vertreter wird ersucht, diesen Text „vorbehaltlich etwaiger Änderungen, die der Ausschuss für notwendig erachtet,“ zu billigen und dem Vorsitz auf der Grundlage dieses Textes ein Mandat zu erteilen, mit dem er Verhandlungen mit dem Europäische Parlament aufnehmen kann „im Hinblick auf eine Einigung in erster Lesung“.
Am ausführlichsten wird im Erläuterungstext der Ratspräsidentschaft auf die Diskussion über die Verantwortlichkeit von Online-Plattformen (Artikel 13) eingegangen. Der Text sehe vor, „dass die Anbieter von Online-Diensten zur gemeinsamen Nutzung von Inhalten der Öffentlichkeit die Genehmigung von Rechteinhabern (z. B. über Lizenzvereinbarungen) erteilen. Wenn keine Genehmigung eingeholt wurde (z. B. weil die Rechteinhaber keine Lizenz schließen wollen), müssen die Diensteanbieter die Verfügbarkeit bestimmter Werke und anderer von den Rechteinhabern identifizierter Gegenstände in ihren Diensten verhindern“, heißt es dort (eigene Übersetzung). „Tun sie dies nicht, würden sie für eine Urheberrechtsverletzung haftbar gemacht, wenn sie die in Absatz 4 genannten Bedingungen nicht erfüllen.“
Genau gegen diesen neuen Artikel 13 Absatz 4 wendet sich eine „führende europäische Koalition der Kultur- und Kreativbranche“, wie der deutsche Privatfunkverband VPRT schreibt, namens „Creativity Works!“ Aus Verbänden die „Autoren, Drehbuchautoren, Videospielentwickler, Sendeanstalten, Buchverleger und Einzelhändler, Kinobetreiber, Sportveranstalter, Bildagenturen, Musik- und Film / TV-Produzenten, Verleger und Vertreiber“ vertreten.
Dieser Absatz „würde die derzeitigen Bemühungen zur Durchsetzung der Rechtsvorschriften untergraben und die Rolle einiger bereits leistungsfähiger Plattformen für die gemeinsame Nutzung von Inhalten weiter stärken. Es würde bestehende Rechte einschränken und ein spezielles Copyright-Haftungsrecht für diese Plattformen schaffen“, heißt es in einem Schreiben an die Ratspräsidentschaft, Mitgliedsstaaten und deren Botschafter beim Rat. „Der aktuelle Vorschlag würde den Rechteinhabern schlechter stellen als nach geltendem Recht“, schreibt „Creativity Works!“: „Artikel 13.4 sollte daher gestrichen werden.“
Vor dem Treffen der Ständigen Vertreter der Mitgliedsstaaten (COREPER) am 27. April gab es noch ein starkes Anwachsen der Lobbyaktivitäten und Proteste: In einem Offenen Brief haben sich Wissenschaftlern von 25 europäischen Forschungszentren gegen zu enge Regelung für Text- und Data-Mining und gegen Presse-Leistungsschutzrecht gewandt, gegen Letzteres ebenso 169 europäische Wissenschaftler in einer Stellungnahme. 145 Wirtschafts-, Berufs-, Wissenschafts- und Bürgerrechtsverbände protestierten in einem Offenen Brief gegen das Presseverleger-Leistungsschutzrecht und Upload-Filter. Unterstützt von 22 europäischen und internationalen Bürgerrechtsorganisationen hat die Civil Liberties Union for Europe einen Protestbrief gegen die Einführung von Upload-Filtern Stellung bezogen ebenso die deutschen Europaabgeordneten Julia Reda (Piratenpartei), Tiemo Wölken (SPD), Jan Philipp Albrecht (Grüne), Nadja Hirsch (FDP) und Martina Michels (Linke) in einem Video (auch auf der Website von Julia Reda). Einen Brief mit Kritik an den Vorschlägen der Ratspräsidentschaft zum Presseverleger-Leistungsschutzrecht, zu den „Transparenz-Regelungen“ und Extended Collective Licensing hat die Europäische Journalisten-Föderation (EJF) an die Mitgliedsstaaten verschickt.

Pressekontakt: info@urheber.info