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Diskurs

Mittwoch, 18.04.2018

Neuer Ratsvorschlag zu Presse-Leistungsschutz und Online-Plattformen

Ein neuer Kompromissvorschlag der bulgarischen Präsidentschaft des Rates der Europäischen Union zum Richtlinienvorschlag über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarktnehmen wurde am 16. April 2018 von den Attachés der Mitgliedstaaten diskutiert. In dem neuen Kompromissvorsch...

Ein neuer Kompromissvorschlag der bulgarischen Präsidentschaft des Rates der Europäischen Union zum Richtlinienvorschlag über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarktnehmen wurde am 16. April 2018 von den Attachés der Mitgliedstaaten diskutiert.
In dem neuen Kompromissvorschlag vom 13. April 2018 (Ratsdokument 7927/18) ist in Bezug auf die Verantwortlichkeit von Online-Plattformen (Artikel 13) die Frage der Lizenzvereinbarungen mit den Rechteinhabern wesentlich stringenter formuliert als im Kompromisspapier vom März (siehe News vom 27. März 2018). Maßnahmen, die Online-Content-Sharing-Dienste ergreifen sollen, um die Zugänglichmachung ungenehmigter urheberrechtlich geschützter Werke zu verhindern, wurden hingegen weiter relativiert. Technische Maßnahmen wie die umstrittenen Upload-Filter werden an keiner Stelle mehr genannt.
Im Mittelpunkt der Diskussion am 16. April soll außerdem das umstrittene Leistungsschutzrecht für Presseverlage (Artikel 11) gestanden haben. Es soll sich nun auf „Teile“ (vorher: „Ausschnitte“) beziehen, in denen „die geistige Schöpfung ihrer Urheber zum Ausdruck kommt“. Eine Beteiligung der Journalisten an den erhofften Einnahmen kann von den Mitgliedsstaaten vorgesehen werden, auch über Verwertungsgesellschaften die Urheber und Verleger repräsentieren, heißt es nun in Erwägungsgrund 36. Weitere Änderungen gibt es in dem Kompromisspapier bei den Formulierungen zu Extended collective licensing (Artikel 9a) und den Lizenzbestimmungen für vergriffene Werke (Artikel 7)
Die Hauptkonfliktpunkte Artikel 11 und 13 sollen nun auf einem Treffen der Ständigen Vertreter der Mitgliedsstaaten (COREPER) behandelt werden, das für den 27. April geplant ist. Bis dahin ist keine weiteren Diskussion auf der Ebene der Arbeitsgruppen geplant. Währenddessen fand am 17. April eine weitere Runde der Trilog-Verhandlungen zur Verordnung über Online-Übertragungen von Rundfunkveranstaltern („Sat/Cab Regulation“) statt (siehe News vom 20. Dezember 2017) . Am Vortag hatte die Allianz Deutscher Produzenten die Teilnehmer in einer Pressemitteilung abermals davor gewarnt, das „Ursprungslandprinzip“ auszuweiten. Dies bedeute eine „existentielle Gefährdung“ der europäischen Filmwirtschaft.

Pressekontakt: info@urheber.info