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Diskurs

Donnerstag, 29.03.2018

JURI: Axel Voss will Presse-Leistungsschutz durchsetzen

Update | Der Berichterstatter für die neue Urheberrechtsrichtlinie, Axel Voss, hat den Schattenberichterstattern im Rechtsausschuss (JURI) seine Kompromissvorschläge für ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage und Nachrichtenagenturen vorgelegt. Einen Kompr...

Update | Der Berichterstatter für die neue Urheberrechtsrichtlinie, Axel Voss, hat den Schattenberichterstattern im Rechtsausschuss (JURI) seine Kompromissvorschläge für ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage und Nachrichtenagenturen vorgelegt. Einen Kompromiss mit den Gegnern des neuen europäischen Rechts sucht er dabei nicht.
Das Papier des CDU-Europaabgeordneten vom 28. März 2018 ist noch am selben Tag von Julia Reda, einzige Abgeordnete der Piratenpartei im EU-Parlament, veröffentlicht worden. Sie wirft dabei Voss in ihrem Blog vor, den Vorschlag der EU-Kommission für ein Leistungsschutzrecht (siehe News vom 14. September 2016) deutlich zu verschärfen und spricht von einem weiteren „desaströsen Gesetz, das die Meinungsfreiheit im Internet einschränkt“.
Nach dem Kompromissvorschlag von Voss sollen Verleger von Presseerzeugnissen und Nachrichtenagenturen in den Schutzbereich der Urheberrechtsrichtlinie von 2001 (InfoSoc-Direktive) und der Vermiet- und Verleihrichtlinie einbezogen werden und „ein unveräußerliches Recht auf eine faire und angemessene Vergütung“ für die digitale Nutzung von Presseerzeugnissen erhalten. Dies würde einen freiwilligen Verzicht auf das Recht und Gratislizenzen unmöglich machen, schlussfolgert Julia Reda. Warum dies so sein sollte, bleibt allerdings unklar. Neu ist die Einbeziehung der Nachrichtenagenturen. Diese hatten sich Ende 2017 für das Leistungsschutzrecht stark gemacht (siehe News vom 23. Dezember 2017).
Die neuen Rechte sollen die „berechtigte private und nicht-gewerbliche Nutzung von Presseerzeugnissen durch individuelle Nutzer“ nicht verhindern, heißt es im Voss-Entwurf. Auch sollen sie sich nicht „auf Hyperlinks die keine öffentliche Wiedergabe darstellen“, erstrecken. Letzteres bezieht sich nach den Erwägungsgründen auf ein Urteuil des Europäischen Gerichtshofs vom Februar 2014. Der EuGH hatte entschieden, dass das Verlinken auf Presseartikel, die frei zugänglich auf der Webseite der jeweiligen Zeitung veröffentlicht wurden, ohne Erlaubnis der Urheberrechtsinhaber zulässig ist, wenn sich die Wiedergabe nicht an ein „neues Publikum” richtet (siehe News vom 13. Februar 2014).
Was damit künftig von einer Lizenzierungspflicht erfasst ist und was nicht, bleibt unklar, insbesondere in Bezug auf sogenannte Snippets. Der Rat der Europäischen Union hatte sich demgegenüber in seinem neuesten Papier auf Ausschnitte bezogen, in denen „die geistige Schöpfung ihrer Urheber zum Ausdruck kommt“ (siehe News vom 27. März 2018).
Eine konträre Position zur bulgarischen Ratspräsidentschaft hat allerdings die niederländische Delegation bezogen. In ihrem Vorschlag zu Artikel 11 vom 13. März 2018 (Ratsdokument 7111/18) will die Niederlande Presseverlegern lediglich ein neues Recht einräumen, „gewerbliche digitale Nutzungen“ von Presseveröffentlichungen im Erscheinungs- und Folgejahr zu lizenzieren sowie gegen ungenehmigte Nutzungen rechtlich vorzugehen. Das erinnert an den Vorschlag von Therese Comodini Cachia, die vor Axel Voss JURI-Berichterstatterin für die Richtlinie war (siehe News vom 9. März 2017).
Im Unterschied zum Rat sollen im Voss-Entwurf die Journalisten an den erhofften Einnahmen beteiligt werden, wie es deren Verbände seit langem fordern (siehe News vom 14. März 2018). Sie sollen einen „angemessenen Anteil“ der zusätzlichen Erlöse der Presseverlage für die Zweitverwertung eine Presseveröffentlichung erhalten. Auch dies gehört übrigens zu Redas Kritikpunkten.
Ob Axel Voss andere Kritiker des Presse-Leistungsschutzes im Rechtsausschuss überzeugen und eine Mehrheit organisieren kann, muss sich ohnehin noch zeigen. Die Abstimmung über den Richtlinienentwurf zum „Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt“ soll gerüchteweise ohnehin erneut verschoben werden. Zuletzt war das JURI-Votum für den 23./24. April 2018 angesetzt worden (siehe News vom 8. März 2018). Danach tagt der Rechtsausschuss wieder am 14. und 15. Mai 2018. In den neuesten JURI-Timetables vom 5. April wird allerdings weiterhin der 23./24. April als Abstimmungstag genannt.

Pressekontakt: info@urheber.info