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Diskurs

Dienstag, 20.03.2018

EU: Rat und Parlament ringen weiter um Online-Plattformen

GEMA, Bundesverband Musikindustrie (BVMI) und der Verband unabhängiger Musikunternehmen (VUT) begrüßen, dass sich die Bundesregierung im Europäischen Rat für gesetzliche Klarstellungen der urheberrechtlichen Verantwortlichkeit von Online-Plattformen ausgesprochen hat. „Das se...

GEMA, Bundesverband Musikindustrie (BVMI) und der Verband unabhängiger Musikunternehmen (VUT) begrüßen, dass sich die Bundesregierung im Europäischen Rat für gesetzliche Klarstellungen der urheberrechtlichen Verantwortlichkeit von Online-Plattformen ausgesprochen hat.
„Das sei dringend erforderlich, um die Kultur- und Kreativwirtschaft angemessen an den Erlösen zu beteiligen, die mit ihren Inhalten von Online-Plattformen erzielt werden“, heißt es in einer gemeinsamen Pressemitteilung. Die wesentlichen Forderungen der Bundesregierung überzeugten in weiten Teilen, trotzdem blieben einige Fragen offen. So unterstreiche die Bundesregierung zwar die Lizenzpflicht aktiver bzw. qualifizierter Plattformen. „Es werde jedoch nicht ausgeführt, wie diese konkret von nicht-qualifizierten Plattformen abzugrenzen sind. Auch an dieser Stelle gilt es, im Sinne des ursprünglichen Vorschlags der Kommission noch Klarstellungen herbei zu führen.“
Die Bundesregierung hatte eine Stellungnahme zur urheberrechtlichen Verantwortlichkeit von Online-Plattformen, die Uploads von Nutzern zugänglich machen, im Rat der Europäischen Union eingereicht (siehe News vom 2. März 2018). Die Stellungnahme bezieht sich auf den Vorschlag der bulgarischen Ratspräsidentschaft vom 6. Februar 2018 zu Artikel 13 des Richtlinienvorschlags über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt (siehe News vom 15. Februar 2018). In einem neuen Kompromissvorschlag der bulgarischen Ratspräsidentschaft vom 2. März 2018 war der deutsche Vorschlag allerdings noch nicht berücksichtigt worden (siehe News vom 9. März 2018). Zur Ratsdiskussion um den Artikel 13 der EU-Urheberrechtsrichtlinie hatte vor wenigen Tagen auch die Initiative Urheberrecht eine neue Stellungnahme veröffentlicht (siehe News vom 16. März 2018).
Auch im federführenden Rechtsausschuss (JURI) des Europäischen Parlaments geht es derzeit um den Artikel 13. Dazu hat der zuständige Berichterstatter Axel Voss (CDU) einen Kompromissvorschlag vorgelegt, den die EU-Abgeordnete der Piratenpartei, Julia Reda, veröffentlichte. Er soll in einer Sitzung mit den Schattenberichterstattern am 15. März unter anderem deshalb auf Kritik gestoßen sein, weil von Online-Plattformen weiterhin „angemessene technische Maßnahmen“ gegen illegale Uploads gefordert werden, also die umstrittenen Upload-Filter.
Hierbei soll es sich allerdings nur um einen „redaktionellen Fehler“ gehandelt haben, soll Voss erläutert haben. Gegenüber heise online betonte er, dass die Natur der Maßnahmen nicht festgelegt werden soll. „Die Unternehmen sollen selbst entscheiden können, ob sie beispielsweise technische oder organisatorische Maßnahmen ergreifen sollen“, so Voss. Der Rechtsausschuss will voraussichtlich am 23./24. April 2018 über den Richtlinienentwurf abstimmen (siehe News vom 8. März 2018).

Pressekontakt: info@urheber.info