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Diskurs

Donnerstag, 11.01.2018

EP-Beschluss über WIPO-Marrakesch-Vertrag am 17. Januar

Im Rahmen der Plenartagung im Januar wird das Europäische Parlament darüber abstimmen, ob es dem Rat die Zustimmung erteilt, den Vertrag der WIPO von Marrakesch abzuschließen, der blinden, sehbehinderten oder anderweitig lesebehinderten Personen den Zugang zu veröffentlichten ...

Im Rahmen der Plenartagung im Januar wird das Europäische Parlament darüber abstimmen, ob es dem Rat die Zustimmung erteilt, den Vertrag der WIPO von Marrakesch abzuschließen, der blinden, sehbehinderten oder anderweitig lesebehinderten Personen den Zugang zu veröffentlichten Werken zu erleichtern soll.
Die Debatte über die zustimmende Empfehlung von Berichterstatter Max Andersson von den Grünen steht am Nachmittag des 17. Januar 2018 auf der Tagesordnung, dem dritten Tag der Parlamentstagung in Straßburg. Sie war vom Rechtsausschuss Anfang Dezember beschlossen worden (News vom 8. Dezember 2017). Ein Beschluss des Rates, mit dem der Abschluss des Vertrags genehmigt wird, würde es der EU dann ermöglichen, die Ratifizierungsinstrumente zu hinterlegen.
Spät, denn der im Juni 2013 von einer WIPO-Konferenz in Marokko beschlossene Vertrag (siehe News vom 27. Juni 2013) ist bereits am 30. September 2016 in Kraft getreten. Der Abschluss des Vertrags von Marrakesch hatte sich stark verzögert, weil sich die Kommission und der Rat hinsichtlich der Zuständigkeit der EU für den Abschluss internationaler Abkommen zunächst nicht einig waren.
Der Beitritt der EU zum Marrakesch-Vertrag der WIPO bedarf nicht der Zustimmung der Mitgliedsstaaten, hatte der EuGH im Februar 2017 in einem Gutachten festgestellt (siehe News vom 14. Februar 2017) . Er kann also von der Europäischen Union allein abgeschlossen werden, so die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs am 14. Februar 2017 (Gutachten 3/15).
Die Europäische Union hatte den Marrakesch-Vertrag im April 2014 zwar unterzeichnet (siehe News vom 30. April 2014), Deutschland im Juni 2014 (siehe News vom 14. Mai 2014). Dennoch ist ein Beitritt bisher noch nicht erfolgt. Derzeit durchläuft der Vertragsbeitritt das EU-Gesetzgebungsverfahren. Zusammen mit anderen Dokumenten zum EU-Urheberrecht hatte die EU-Kommission am 14. September eine Entwurf für eine Verordnung und eine Richtlinie zur Umsetzung des Marrakesch-Vertrags vorgelegt (siehe News vom 14. September 2016). Die EU-Verordnung 2017/1563 vom 13. September 2017 ist ab 18. Oktober 2018 anwendbar. Die EU-Richtlinie 2017/1564 muss von den Mitgliedsstaaten bis zum 11. Oktober 2018 in nationales Recht umgesetzt werden.
Bereits heute existiert im deutschen Urheberrechtsgesetz eine Regelung zu Gunsten von Menschen mit Behinderungen (§ 45a UrhG). Das deutsche Gesetz muss deshalb nur sinnvoll weiterentwickelt werden. „Zum Beispiel werden wir eine Online-Nutzung neu in das Gesetz aufnehmen“, hatte das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im Juli 2017 mitgeteilt (siehe News vom 17 Juli 2017). „Blindenbibliotheken werden die Erlaubnis erhalten, barrierefreie Literatur online für die Begünstigten zur Verfügung zu stellen.“

Pressekontakt: info@urheber.info