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Diskurs

Freitag, 08.12.2017

JURI 2: Berichterstatter Wölken nimmt neuen Anlauf im Parlament

Aufregung herrscht im Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments (JURI) – noch stärker als bei der neuen Urheberrechtsrichtlinie – beim Verordnungsentwurf über Online-Übertragungen von Rundfunkveranstaltern. Berichterstatter Tiemo Wölken, der bei der Abstimmung um das Territo...

Aufregung herrscht im Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments (JURI) – noch stärker als bei der neuen Urheberrechtsrichtlinie – beim Verordnungsentwurf über Online-Übertragungen von Rundfunkveranstaltern. Berichterstatter Tiemo Wölken, der bei der Abstimmung um das Territorialprinzip unterlag und schließlich gegen den eigenen Bericht stimmte, hat im Parlament den Antrag gestellt, über den Text und das Mandat neu zu beschließen
Das ungewohnte Vorgehen bewegt in Brüssel seit Tagen die Gemüter und wird nahezu stündlich durch immer wieder neue Beiträge auf dem Twitter-Kanal für die so genannte „Sat/Cab Regulation“ angeheizt. In Deutschland berichtete zuerst die Online-Ausgabe der Süddeutschen Zeitung am 7. Dezember über „aufregende Wochen in Brüssel“ in Bezug auf die Modernisierung des Urheberrechts: „Es wird gekämpft und getrickst, als ginge es um alles oder nichts, und mancher meint, genau darum gehe es.“
Was gerade passiert? Der SPD-Europaabgeordnete Tiemo Wölken hatte mit der Mehrheit seiner S&D-Fraktion bei der JURI-Abstimmung am 21. November bei der Schlussabstimmung gegen seinen eigenen Bericht gestimmt (siehe News vom 28. November 2017). Denn zuvor hatten sich die Konservativen bei der Abstimmung beim umstrittenen Artikel 2 der Verordnung durchgesetzt und das Territorialprinzip festgeschrieben.
Nach dem von der EU-Kommission im September 2016 vorgelegten Vorschlag (siehe News vom 2. September 2016) ist für „ergänzende Online-Dienste“ von Rundfunkveranstaltern das Herkunftslandprinzip (in der Verordnung: Ursprungslandprinzip) vorgesehen, also beispielsweise für Mediatheken-Angebote der Fernsehsender. Demnach müssten TV-Sender die Online-Rechte eines Films nur noch für ein EU-Mitgliedsland erwerben und könnten den Abruf dieses Films aber in ihrem Online-Angebot im gesamten EU-Binnenmarkt ermöglichen. Gegen die geplante Abschaffung des Territorialprinzips bei der Online-Verwertung von Filmen kämpft die europäische Filmbranche seit Monaten (siehe News vom 21. Juni 2017), während ARD und ZDF sich dafür einsetzen (siehe FAZ vom 18. Juni 2017).
Der Berichtsentwurf von Tiemo Wölken für den Rechtsausschuss vom Mai 2017 rüttelt hingegen nicht am Herkunftslandprinzip, sondern wollte für die Filmurheber eine „angemessene zusätzliche Vergütung“ sichern, auf die nicht verzichtet werden kann und die über Verwertungsgesellschaften entrichtet werden sollte. Schließlich legten Sozialdemokraten, Grüne und Linke im Rechtsausschuss im Oktober einen Kompromiss vor, der nicht generell am Herkunftslandprinzip rüttelt, dieses aber auf audiovisuelle Werke beschränken will, die von Rundfunkveranstaltern „in Auftrag gegeben und vollständig finanziert“ werden. Durchsetzen konnten sich bei der Abstimmung im Rechtsausschuss aber letztlich die Konservativen und Liberalen mit dem Territorialprinzip. Nach dem von ihnen durchgesetzten JURI-Beschluss wird in Artikel 2 die „Anwendung des Prinzips des Herkunftslandes auf Online-Dienste für Sendungen von Nachrichten und Nachrichtenprogramme“ beschränkt.
Mit diesem JURI-Votum zeigte sich die „Kreativindustrie“ überaus zufrieden (siehe News vom 22. November 2017), Berichterstatter Tiemo Wölken natürlich nicht. „Wir haben eine Chance vertan, für die europäischen Verbraucher mehr Zugang zu Inhalten zu schaffen“, sagte er laut Süddeutsche.de nach der Abstimmung.
Nun versucht der Sozialdemokrat eine neue Chance für seine Position zu erhalten. Denn Artikel 69c der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments ermöglicht einen weiteren Anlauf. Mit den notwendigen Unterschriften von 76 Abgeordneten hat Wölken für die Plenartagung des Parlaments am 12. Dezember 2017 (siehe Tagesordnung, TOP 65) ein entsprechendes Votum des Plenums beantragt. Erringt er eine einfache Mehrheit, wird neu über den Text verhandelt, über den wohl Mitte Januar 2018 abermals abgestimmt würde, so die SZ. Danach müsste sich das Parlament noch mit dem Rat der Europäischen Union, also dem Gremium der EU-Mitgliedstaaten, auf eine Linie einigen. Unterstützt wird die Initiative nach Berichten aus Brüssel von dem für die digitale Wirtschaft zuständigen Vizepräsidenten der EU-Kommission, Andrus Ansip, der sich schon in der Vergangenheit als Gegner jeder Form von „Geoblocking“ gezeigt hatte (siehe News vom 25. März 2015).
Keine Rücksicht braucht der niedersächsische SPD-Europaabgeordnete dabei auf die Filmbranche nehmen, die sich bereits in den Tagen und Wochen vor dem ursprünglichen Abstimmungstermin am 10. Oktober mit einer regelrechten Öffentlichkeitskampagne in Deutschland gegen ihn zu Wort gemeldet hatte, transportiert durch eine ganze Artikelserie in der FAZ ( Tenor: „Triumphiert die Lobby der Sender?“, FAZ vom 6. Oktober 2017). Sie sieht sich jetzt um ihren Abstimmungssieg im Rechtsausschuss betrogen. Gemeinsam mit 18 weiteren Verbänden und Institutionen der audiovisuellen Kultur- und Kreativwirtschaft appelliert die Spitzenorganisation der Filmwirtschaft (SPIO) deshalb „in einem Offenen Brief an die deutschen Abgeordneten im Europäischen Parlament, das Mandat des federführenden Rechtsausschusses zum Sat/Cab-Verordnungsvorschlag zu bestätigen“, teilt die SPIO mit.
Den „Appell der audiovisuellen Kultur- und Kreativwirtschaft: Parlamentsmandat zum Sat/Cab-Verordnungsvorschlag nicht öffnen“ haben die Verbände Allianz Deutscher Produzenten – Film und Fernsehen, AG DOK – Arbeitsgemeinschaft Dokumentarfilm, AG Kino – Gilde deutscher Filmkunsttheater, AG Verleih – Arbeitsgemeinschaft Verleih, BVV – Bundesverband Audiovisuelle Medien, Bundesverband Kinematographie, BVR – Bundesverband Regie, BFFS – Bundesverband Schauspiel, Film- und Medienverband NRW, HDF – Hauptverband deutscher Filmtheater, SPIO – Spitzenorganisation der Filmwirtschaft, VDD – Verband Deutscher Drehbuchautoren, VDFP – Verband Deutscher Filmproduzenten, VDFE – Verband Deutscher Filmexporteure, VdF – Verband der Filmverleiher, VPRT – Verband Privater Rundfunk und Telemedien e.V. und YPA – Young Producers‘ Association sowie die Deutsche Filmakademie und die German Films Service + Marketing GmbH unterzeichnet.

Pressekontakt: info@urheber.info