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Diskurs

Mittwoch, 06.12.2017

VG-Richtlinie: EU-Kommission verklagt vier Mitgliedstaaten

Die Europäische Kommission will vor dem Europäischen Gerichtshof gegen Bulgarien, Luxemburg, Rumänien und Spanien klagen, weil diese Länder es versäumt haben, die vollständige Umsetzung der EU-Richtlinie zur kollektiven Rechtewahrnehmung und Online-Musik in ihr jeweiliges nati...

Die Europäische Kommission will vor dem Europäischen Gerichtshof gegen Bulgarien, Luxemburg, Rumänien und Spanien klagen, weil diese Länder es versäumt haben, die vollständige Umsetzung der EU-Richtlinie zur kollektiven Rechtewahrnehmung und Online-Musik in ihr jeweiliges nationales Recht mitzuteilen.
Die Kommission beantragt beim EuGH die Verhängung finanzieller Sanktionen gegen diese vier Mitgliedstaaten, und zwar in Höhe von 19 121,60 Euro pro Tag gegen Bulgarien, 12 920,00 Euro gegen Luxemburg, 42 377,60 Euro gegen Rumänien und 123 928,64 Euro pro Tag gegen Spanien, heißt es in einer Pressemitteilung vom 7. Dezember 2017.
Die „Richtlinie über die kollektive Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten und die Vergabe von Mehrgebietslizenzen für Rechte an Musikwerken für die Online-Nutzung“ (2014/26/EU) war am 10. April 2014 in Kraft getreten (siehe News vom 10. April 2014). Bis zum 10. April 2016 hätten alle EU-Mitgliedstaaten sie in nationales Recht umsetzen und dies der EU-Kommission mitteilen müssen. Das haben die vier Mitgliedstaaten trotz im Mai 2016 eingeleiteter Vertragsverletzungsverfahren bis heute nicht getan.
In einem separaten Vertragsverletzungsverfahren hat die EU-Kommission außerdem im Mai 2016 ein förmliches Aufforderungsschreiben an Rumänien wegen mangelhafter Umsetzung des obligatorischen kollektiven Rechtewahrnehmungssystems für Musikwerke geschickt. Nach Ansicht der Kommission verstößt das rumänische Recht gegen die Richtlinie zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft und gegen die CRM-Richtlinie.
Die EU-Richtlinie zur kollektiven Wahrnehmung von Urheberrechten (CRM-Richtlinie) soll die Arbeitsweise und Verwaltung aller Verwertungsgesellschaften durch die Festlegung gemeinsamer Standards für Leitung, Transparenz und Finanzmanagement verbessern. Außerdem werden gemeinsame Standards für die Vergabe von Mehrgebietslizenzen für Rechte an Musikwerken für die Online-Nutzung im Binnenmarkt festgelegt. In Deutschland ist das Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG) nach Beschluss durch Bundestag (siehe News vom 29. April 2016) und Bundesrat (siehe News vom 13. Mai 2016) am 1. Juni 2016 in Kraft getreten.

Pressekontakt: info@urheber.info