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Diskurs

Freitag, 30.06.2017

UrhWissG vom Bundestag beschlossen – mit Befristung

Der Bundestag hat am seinem letzten Sitzungstag vor den Parlamentsferien das Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz (UrhWissG) mit den Stimmen der Regierungskoalition gegen die Stimmen der Linken und bei Enthaltung der Grünen beschlossen. In der beschlossenen Empfehlung de...

Der Bundestag hat am seinem letzten Sitzungstag vor den Parlamentsferien das Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz (UrhWissG) mit den Stimmen der Regierungskoalition gegen die Stimmen der Linken und bei Enthaltung der Grünen beschlossen.
In der beschlossenen Empfehlung des Rechtsausschusses (BT-Drs. 18/13014) gibt es gegenüber dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zwei wesentliche Änderungen: Die neuen Regelungen über urheberrechtliche Nutzungen an Hochschulen, in Bibliotheken und Forschung sind bis Ende Februar 2023 befristet. Nach vier Jahren soll die Bundesregierung das Gesetz evaluieren, insbesondere die Auswirkungen auf die Verlagslandschaft. Außerdem wurde die lizenzfreie Nutzung einzelner Beiträge zur Veranschaulichung in Unterricht und Lehre auf Artikel aus Fachzeitschriften und wissenschaftlichen Zeitschriften begrenzt, gilt also nicht für Zeitungen und Publikumszeitschriften. Beides war im Kompromiss der Regierungskoalition vereinbart worden (siehe News vom 27. Juni 2017).
In der Debatte am 30. Juni 2017 zeigten sich sowohl Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) als auch Bundesbildungsministerin Johanna Wanka (CDU) zufrieden, nach mehr als zehnjähriger Diskussion eine Lösung für die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke im Unterricht und in der Forschung gefunden zu haben, berichtet der Parlamentsdienst bundestag.de. Die Oppositionsfraktionen der Grünen und Linken kritisierten vor allem, dass die im Gesetz gefundenen Regelungen nicht weit genug gingen und außerdem bis 2023 befristet seien. Während von den Bildungspolitikern aus der Union und SPD Lob zu hören war, sah Stefan Heck, Rechtspolitiker der Unionsfraktion, „mit dem Gesetz den Ausgleich der Interessen zwischen Urhebern und Rechteinhaber auf der einen Seite und Bildung und Wissenschaft auf der anderen Seite nicht erreicht.”
Nur mit den Stimmen der Koalition verabschiedete der Bundestag außerdem eine Entschließung, in der die Bundesregierung aufgefordert wird, sich weiterhin auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass Autoren bereits im Verlagsvertrag gesetzliche Vergütungsansprüche zugunsten ihrer Verleger abtreten können. Auch soll die Regierung einen „Stakeholder-Dialog zwischen Rechteinhabern und Nutzern” anregen und begleiten, eine „zentrale Online-Lizenzierungsplattform aufzubauen, die sowohl den Interessen der Autoren und Verleger als auch der Nutzer gerecht wird.”

Pressekontakt: info@urheber.info