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Diskurs

Dienstag, 13.06.2017

Landgericht Leipzig: YouTube hat seine Prüfpflichten verletzt

Erst ein Gerichtsentscheid war notwendig, um YouTube zum Löschen eines illegal als Fernseh-Mitschnitt auf die Online-Plattform hochgeladenen Dokumentarfilms zu bewegen. Diese Erfahrung musste der Produzent des Films „Leben außer Kontrolle“ machen. Als er seinen Film auf dem O...

Erst ein Gerichtsentscheid war notwendig, um YouTube zum Löschen eines illegal als Fernseh-Mitschnitt auf die Online-Plattform hochgeladenen Dokumentarfilms zu bewegen.
Diese Erfahrung musste der Produzent des Films „Leben außer Kontrolle“ machen. Als er seinen Film auf dem Online-Portal entdeckte, hatte er YouTube auf diesen Rechtsverstoß aufmerksam gemacht und die Löschung verlangt. Doch statt das Ergebnis der Urheberrechtsverletzung zu beseitigen, bat YouTube den illegalen Uploader um Stellungnahme und als dieser erklärte, „als Zahler des Rundfunkbeitrags sei er Miteigentümer des gesendeten Films geworden und könne damit machen, was er wolle“, wurde das von YouTube akzeptiert und die Löschung unterblieb, heißt es in einer Pressemitteilung der AG Dokumentarfilm.
Sie unterstützte den Filmproduzenten bei seiner Abmahnung an die Google-Tochter und als diese wirkungslos blieb, beim anschließenden Prozess. Am 19. Mai 2017 verkündete das Landgericht Leipzig sein Urteil (Az.: 05 O 661/15), in dem festgestellt wird, die Online-Plattform habe „ihr zumutbare Prüfpflichten verletzt, weil sie nach dem Hinweis der Klägerin im Rahmen des Beanstandungsverfahrens nicht alles ihr technisch und wirtschaftlich Zumutbare getan hat, um weitere Rechtsverletzungen im Hinblick auf die geschützten Werke zu verhindern“.
Eine Prüfpflicht sei bereits gegeben, wenn unter Vorlage „aller erforderlicher Angaben“ auf eine klare Rechtsverletzung hingewiesen worden sei. Spezielle Nachweise seien dazu nicht erforderlich. Eine solche Prüfung hätte nach Ansicht des Leipziger Gerichts zwingend „zu einer Löschung führen müssen, da die Zahlung von GEZ-Gebühren offensichtlich nicht zum Erwerb von Veröffentlichungsrechten führt.“
Dass diese Angelegenheit überhaupt nach Monaten von einem Gericht geklärt werden musste, hat aus Sicht der AG DOK Methode: „Offenbar versucht Google mit allen Mitteln, die Grenzen des Urheberrechts zu seinen Gunsten auszuweiten – auch, wenn der Anlass noch so absurd erscheint.“

Pressekontakt: info@urheber.info