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Diskurs

Mittwoch, 17.05.2017

EU-Parlament: Portabilität beschlossen

Das Europäische Parlament hat Verordnung für die grenzüberschreitende Portabilität von Online-Inhaltsdiensten im Binnenmarkt beschlossen. Außerdem wurde der Kulturausschuss mit dem Verhandlungsmandat für die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste betraut. Ab 2018 können ...

Das Europäische Parlament hat Verordnung für die grenzüberschreitende Portabilität von Online-Inhaltsdiensten im Binnenmarkt beschlossen. Außerdem wurde der Kulturausschuss mit dem Verhandlungsmandat für die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste betraut.
Ab 2018 können Reisende im EU-Ausland weiter auf ihre Abonnements für Filme, Sportberichte, Musik, E-Books oder Spiele bei Online-Diensten wie Netflix oder Spotify zugreifen. Das zu ermöglichen, ist Ziel der Verordnung für die grenzüberschreitende Portabilität von Online-Inhaltediensten im Binnenmarkt, die am 18. Mai 2017 in Straßburg mit 586 Stimmen bei 34 Gegenstimmen und acht Enthaltungen vom Europäischen Parlament beschlossen wurde.
„Die europäischen Bürger haben auf diese neuen Regeln gewartet, die einen Schritt zu einem gemeinsamen digitalen Markt darstellen. Die Nachrichtenregeln erhöhen die Mobilität und bieten den Nutzern eine Portabilität europäischer Online-Inhalte, ohne das Urheberrecht zu beeinträchtigen”, sagte der Berichterstatter Jean-Marie Cavada, Vorsitzender des Rechtsausschusses.
Die Verordnung, die unmittelbar in allen EU-Mitgliedsstaaten gelten wird, soll Verbrauchern ab 1. Januar 2018 die Möglichkeit bieten, Online-Inhaltedienste, die sie in ihrem Heimatland abonniert oder gekauft haben, auch dann zu nutzen, wenn sie sich vorübergehend in einem anderen EU-Land aufhalten. Die neuen Regeln gelten allerdings nur für „vorübergehende” Auslandsaufenthalte – etwa einen Urlaub oder ein Auslandssemester. Die Anbieter müssen deshalb prüfen, wo Kunden ihren Wohnsitz haben. Der Rat der Europäischen Union muss dem Verordnungsbeschluss formell noch zustimmen, was aber keine Hürde ist, da beide EU-Institutionen im Februar 2017 bereits eine Einigung über die Verordnung erzielt hatte (siehe News vom 8. Februar 2017).
Das in der Diskussion befindliche Geoblocking wird damit nur auf einem eng begrenzten Feld abgeschafft. Daher forderte Julia Reda ,EU-Abgeordnete der Piratenpartei, gemeinsam mit mehreren Interessenverbänden in einem offenen Brief, ein Ende der „diskriminierenden Praxis des Geoblocking“.
Auch am 18. Mai hat das EU-Parlament die Empfehlung des Kulturausschusses für die Reform der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste mit 314 Stimmen bei 266 Gegenstimmen und 41 Enthaltungen bestätigt und ihm das Verhandlungsmandat mit dem EU-Rat und der EU-Kommission übertragen. Ein Vorschlag für die AVMD-Richtlinie war von der Europäischen Kommission im Mai 2016 im Rahmen eines EU-Maßnahmenpakets für das EU-Urheberrecht („Copyright Package“) vorgelegt worden (siehe News vom 25. Mai 2016).
Um Urheberrecht geht es allerdings in der AVMD-Richtlinie nicht, sondern um Auflagen für Kinder- und Jugendschutz, mehr Flexibilität im Werbebereich für Fernsehsender und bei Produktplatzierung sowie Sponsoring. Dabei soll der Geltungsbereich der Richtlinie auf Streaming-Dienste und Video-on-Demand-Angebote (VoD) wie YouTube und Netflix ausdehnt werden, deren Hauptzweck Bewegtbilder sind. Sie sollen beispielsweise verpflichtet werden, „kommerzielle Kommunikation”, also Werbung, klarer zu kennzeichnen. Video-on-Demand-Dienste sollen einen Mindestanteil von 30 Prozent europäischer Filme vorzuhalten und sich an den europäischen Filmfördersystemen zu beteiligen.

Pressekontakt: info@urheber.info