Direkt zum Inhalt springen

Diskurs

Donnerstag, 09.06.2016

EuGH: Spaniens System der Kopiervergütung nicht erlaubt

Ein wichtiges Urteil zugunsten der spanischen Verwertungsgesellschaften und ihrer Mitglieder: Das in Spanien 2012 eingeführte System, nach die Privatkopiervergütung aus dem allgemeinen Staatshaushalt finanziert wird, ist nicht mit der Urheberrechts-Richtlinie von 2001 (InfoSoc...

Ein wichtiges Urteil zugunsten der spanischen Verwertungsgesellschaften und ihrer Mitglieder: Das in Spanien 2012 eingeführte System, nach die Privatkopiervergütung aus dem allgemeinen Staatshaushalt finanziert wird, ist nicht mit der Urheberrechts-Richtlinie von 2001 (InfoSoc-Direktive) vereinbar, hat der EuGH entschieden.
Geklagt hatten mehrere spanische Verwertungsgesellschaften, darunter die der Produzenten audiovisueller Werke EGEDA bis zum Obersten Gerichtshof. Das Tribunal Supremo legte dem Europäischen Gerichtshof die Frage vor, ob die Richtlinie einem aus dem allgemeinen Staatshaushalt finanzierten System des gerechten Ausgleichs für Privatkopien entgegensteht, wenn dieses System, wie in Spanien, nicht zu gewährleisten vermag, dass die Kosten des gerechten Ausgleichs letzten Endes von den Nutzern von Privatkopien getragen werden. Das hat der EuGH nun in seiner Entscheidung vom 9. Juni 2016 (RS: C-470/14) bejaht, da „ein solches System nicht gewährleistet, „dass die Kosten dieses gerechten Ausgleichs letztlich allein von den Nutzern von Privatkopien getragen werden“.
Der EuGH betont in diesem Zusammenhang allerdings, dass die InfoSoc-Richtlinie „die Mitgliedstaaten, die sich für die Einführung der Ausnahme für Privatkopien entschieden haben, grundsätzlich nicht an einer Finanzierung des Ausgleichs aus Haushaltsmitteln hindert (eine Lösung, die auch in Estland, Finnland und Norwegen gewählt wurde)“, heißt es in der EuGH-Pressemitteilung, sofern „ein solches alternatives System die Zahlung eines gerechten Ausgleichs an die Rechtsinhaber sicherstellt und aufgrund seiner Modalitäten die wirksame Erhebung gewährleistet“. Zwar stehe es den Mitgliedstaaten frei, „ein System einzuführen, bei dem juristische Personen unter bestimmten Bedingungen aus praktischen Gründen den gerechten Ausgleich zu finanzieren haben, doch dürfen sie nicht diejenigen sein, die diese Belastung am Ende tragen müssen.“
In Spanien sind seit der Systemumstellung 2012 die Einnahmen der Verwertungsgesellschaften aus der Privatkopiervergütung drastisch gesunken. Gar nicht von ihr profitieren beispielsweise Zeitungs- und Zeitschriftenjournalisten. Das liegt allerdings an einer anderen Neuerung im spanischen Urheberrecht, nach der die Urheberrechte bei „Sammelwerken“ an deren Herausgeber übergehen, also die Verleger. Alle anderen Urheber und Rechteinhaber in Spanien können jetzt auf eine höhere Privatkopiervergütung hoffen.

Pressekontakt: info@urheber.info