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Diskurs

Donnerstag, 21.01.2016

SAA-Vorschlag für ein europäisches Vergütungsrecht

Die Society of Audiovisual Authors (SAA), zu der sich 25 Verwertungsgesellschaften aus 18 europäischen Ländern zusammengeschlossen haben, hat ihren Vorschlag für ein europäisches Vergütungsrecht für Urhebern von audiovisuellen Werken jetzt erneut in die politisch Diskussion ge...

Die Society of Audiovisual Authors (SAA), zu der sich 25 Verwertungsgesellschaften aus 18 europäischen Ländern zusammengeschlossen haben, hat ihren Vorschlag für ein europäisches Vergütungsrecht für Urhebern von audiovisuellen Werken jetzt erneut in die politisch Diskussion gebracht.
Das Papier „Vorschlag zum Vergütungsrecht für Urheber von audiovisuellen Werken: Inspirationsquellen und potentielle Auswirkung auf die Verwertung“ versteht sich als Beitrag zur Diskussion über die Reform des EU-Urheberrechts (siehe zuletzt News vom 20. Januar 2016). Es wurde von der SAA, der auch die VG Bild-Kunst und VG Wort in Deutschland angehören, erstmals im Oktober 2015 veröffentlicht und jetzt ins Deutsche übersetzt (Download als PDF-Datei).
Im März 2015 wurde eine zweite Ausgabe des SAA-Weißbuchs veröffentlicht, in welcher der Vorschlag für die neu gewählten europäischen Entscheidungsträger nochmals bekräftigt wurde. Die Rechtmäßigkeit des Vorschlags für ein unverzichtbares Recht auf Vergütung wurde von Seiten der FERA, dem europäischen Verband der Filmregisseure, und der FSE, dem europäischen Verband der Drehbuchautoren) offiziell unterstützt, so dass der Vorschlag von allen drei Organisationen getragen wird. Sie hatten bereits bei der Broschüre „Wie die Urheber wieder in das Zentrum der Kultur und des Urheberrechts gerückt werden können“ zusammengearbeitet (siehe News vom 27. November 2014).
Mit dem Vorschlag möchte die SAA den Grundsatz im europäischen Recht verankern, wonach den Urhebern von audiovisuellen Werken ein Vergütungsanspruch zusteht, wenn ihre Werke auf digitalen Plattformen verwertet werden. Der Voranschlag orientiert sich an der bestehenden Gesetzgebung in einigen europäischen Mitgliedstaaten und berücksichtigt die Struktur und Wirtschaft des audiovisuellen Sektors in Europa. Er ist so formuliert, dass Plattformen und Dienste-Anbieter (nicht Produzenten), die die Werke der Öffentlichkeit zugänglich machen, für die Vergütung verantwortlich sind. Die wirksame Umsetzung wird durch Verwertungsgesellschaften sichergestellt. Der Gesetzesvorschlags der SAA hat folgenden Wortlaut:
§ 1 Hat ein audiovisueller Autor sein Recht der Zugänglichmachung einem Produzenten übertragen oder abgetreten, so behält er den Anspruch auf eine angemessene Vergütung.
§ 2 Auf diesen Anspruch auf angemessene Vergütung für die Zurverfügungstellung des Werkes bzw. der Werke des Autors kann nicht verzichtet werden.
§ 3 Die Wahrnehmung dieses Anspruchs auf Erhalt einer angemessenen Vergütung für die Zugänglichmachung des Werkes bzw. der Werke des Autors wird Verwertungsgesellschaften, die audiovisuelle Autoren vertreten, übertragen, sofern nicht andere Kollektivvereinbarungen den audiovisuellen Autoren bereits diese Vergütung für das Recht der Zugänglichmachung garantieren.
§ 4 Die Verwertungsgesellschaften der Autoren ziehen die angemessene Vergütung von den audiovisuellen Diensten ein, die audiovisuelle Werke der Öffentlichkeit in einer Art und Weise zugänglich machen, dass darauf an einem individuell gewählten Ort und Zeitpunkt zugegriffen werden kann.

saa-verguetungsrecht-fuer-urheber-audiovisuelle-werke-2015-10-29_de.pdf (pdf, 412.47 KB)

Pressekontakt: info@urheber.info