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Diskurs

Donnerstag, 17.12.2015

Urhebervertragsrecht: Stellungnahme der Ini Urheberrecht

Die Initiative Urheberrecht hat ihre Stellungnahme zum Referentenentwurf des BMJV zum Urhebervertragsrecht beschlossen und an das Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz übermittelt. Am 5. Oktober hatte das Justizministerium seinen Referentenentwurf an die int...

Die Initiative Urheberrecht hat ihre Stellungnahme zum Referentenentwurf des BMJV zum Urhebervertragsrecht beschlossen und an das Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz übermittelt.
Am 5. Oktober hatte das Justizministerium seinen Referentenentwurf an die interessierten Verbände und Institutionen versandt (siehe News vom 5. Oktober 2015). Kurz darauf hatte die Initiative Urheberrecht eine vorläufige Stellungnahme an das BMJV übermittelt (siehe News vom 6. Oktober 2015). Auch Mitgliedsorganisationen der Initiative haben eigene Stellungnahmen verfasst (siehe Update der News vom 27. November 2015).
„140.000 deutsche UrheberInnen und ausübende KünstlerInnen, vertreten in der Initiative Urheberrecht, unterstützen den Referentenentwurf des BMJV zum Urhebervertragsrecht“, heißt es in dem Begleitschreiben an das Justizministerium. „Der Referentenentwurf ist nach Ansicht der Kreativen eine gute Grundlage, um die Reform des Urhebervertragsrechts zu Ende zu führen. Er setzt vor allem auf praxisgerechte Vereinbarungen zwischen Verwertern und Kreativen („Gemeinsame Vergütungsregeln“), die auf die Besonderheiten der unterschiedlichen Branchen der Kulturwirtschaft Rücksicht nehmen können und Rahmenbedingungen für die Vergütung in branchenbezogenen Verträgen festlegen.
Hierzu gehört ferner die Durchsetzung des Grundsatzes, dass für jede Leistung eine gesonderte Vergütung berechnet werden muss, um der Verbreitung von „buy-out-Verträgen“ und „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ Einhalt zu gebieten. Sollte es in diesem Bereich zu einem nachweisbar zu hohen Aufwand für die Verwerter kommen, lassen sich kollektive Lösungen und Abrechnungen in den „Gemeinsamen Vergütungsregeln“ oder in Tarifverträgen vereinbaren.
Weiter muss erreicht werden, dass die Zeiträume der Rechtsübertragung sinnvoll beschränkt werden, um lebenslange Rechtseinräumungen zu verhindern, wenn sie nicht im Interesse der Urheber liegen, weil dadurch Werkverwertungen blockiert werden. Auch hier sind branchenspezifische Lösungen – und sogar innerhalb der Branchen unterschiedliche Vereinbarungen – möglich.
Schließlich müssen Gewerkschaften und Urheberorganisationen die Möglichkeit erhalten, die Einhaltung der Vereinbarungen durch Verbandsklagen durchzusetzen, um den Druck vom einzelnen Urheber und ausübenden Künstler zu nehmen, der bei individueller Klage riskiert, seinen Auftraggeber zu verlieren.
Unverständlich ist deshalb die schon vor Beginn der Debatte geäußerte Fundamentalopposition bestimmter Unternehmensgruppen. Offene Fragen wie die Neugestaltung von Rechterückfall oder -rückruf oder die Ausgestaltung von Auskunftsverpflichtungen – die in jeder anderen Wirtschaftsbranche selbstverständlich sind –, werden zum Anlass genommen, das Gesetz und seine Absichten zu diskreditieren. Richtig wäre, das Angebot der Urheber, aber auch des Ministeriums, aufzugreifen und gemeinsam zukunftsfähige Lösungen zu erarbeiten.
Nur gemeinsam können Urheber, ausübende Künstler und Verwerter die Zukunft der Kulturwirtschaft gestalten und die Interessen der Kulturwirtschaft gegenüber internationalen Internetkonzernen und Intermediären wahren.“

urhvertrr-reform-bmjv-entwurf-ini-urheberrecht-2015-12-18.pdf (pdf, 426.75 KB)

Pressekontakt: info@urheber.info