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Diskurs

Dienstag, 01.12.2015

Zukunftskonferenz: Oettinger und Maas zur Urheberrechtsreform

Auf der Zukunftskonferenz der Initiative Urheberrecht hat EU-Digitalkommissar Günther Oettinger erklärt, bei der geplanten EU-Urheberrechtsreform müssten die Interessen der Kreativen stärker berücksichtigt werden. Geistige Arbeit müsse wieder besser geschützt und wertgeschätzt...

Auf der Zukunftskonferenz der Initiative Urheberrecht hat EU-Digitalkommissar Günther Oettinger erklärt, bei der geplanten EU-Urheberrechtsreform müssten die Interessen der Kreativen stärker berücksichtigt werden. Geistige Arbeit müsse wieder besser geschützt und wertgeschätzt werden.
Über die konkreten Pläne der EU-Kommission, die er am 9. Dezember in einer Mitteilung vorstellen werde (siehe News vom 27. Oktober 2015), bestätigte der EU-Kommissar für digitale Wirtschaft und Gesellschaft auf der Konferenz „Die Zukunft des Urheberrechts” am 1. Dezember 2015 in Berlin, dass es im Wesentlichen bei dem geleakten Entwurf bleiben werde (siehe News vom 6. November 2015). Die Mitteilung der Kommission werde derzeit von den Ressorts abgestimmt, 90 Prozent blieben aber wohl gleich, „zehn Prozent werden keine große Überraschung sein”. Konkrete Vorschläge will Günther Oettinger dabei zur „Portabilität“ von Inhalten und der Umsetzung des Marrakesch-Abkommens präsentieren (siehe News vom 5. November 2015).
Ob damit die Forderung der deutschen Buchverlage nach einer EU-Regelung, dass Verlagen Anteile aus der Privatkopiervergütung zustehen (siehe News vom 13. November 2015), keine Berücksichtigung findet, sagte Oettinger nicht. Er ging allerdings kurz auf das gescheiterte Presseverleger-Leistungsschutzrecht in Deutschland und Spanien als Negativbeispiele ein.
Bundesjustizminister Heiko Maas, der auf der Berliner Konferenz ausführlich seine Reformziele beim Urhebervertragsrecht und beim Verwertungsgesellschaftengesetz darstellte, sagte allerdings in Bezug auf das Reprobel-Urteil des EuGH (siehe News vom 12. November 2015), dass die notwendige und von allen Seiten akzeptierte Verlegerbeteiligung nun auf europäischer Ebene geregelt werden müsse. Nationale Regelungen seien nicht ausreichend. Diesbezüglich sei das Justizministerium mit Brüssel und insbesondere mit dem deutschen Kommissar bereits in Kontakt.
Ansonsten hält Bundesjustizminister Maas die starke Fokussierung der Kommission beim Urheberrecht auf den digitalen Binnenmarkt für nicht ausreichend. Kulturelle Werke seien „etwas anderes als Autos oder Waschmaschinen”. Sie hätten vor allem etwas mit der Identität unserer Gesellschaft zu tun. „Wir werden darauf achten, dass die Kommission dies bei ihren Vorschlägen berücksichtigt.”
EU-Digitalkommissar Günther Oettinger trat auf der Konferenz außerdem dafür ein, die Haftung der Online-Plattformen und Zugangsanbieter – wie Google, YouTube, Netflix – für Inhalte zu ändern. „Wer digitale Inhalte transportiert, verantwortet sie auch”, sagte Oettinger auf der Zukunftskonferenz.

Pressekontakt: info@urheber.info