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Diskurs

Donnerstag, 22.10.2015

EU-Urheberrecht: Baden-Württemberg für E-Book-Weiterverkauf

Das grün regierte Baden-Württemberg will erreichen, dass E-Books künftig wie gelesene Bücher weiterverkauft werden dürfen. Zur Unterstützung der Forderung im Rahmen der Reform des EU-Urheberrechts hat das Bundesland eine Studie von Till Kreutzer erstellen lassen und eine Veran...

Das grün regierte Baden-Württemberg will erreichen, dass E-Books künftig wie gelesene Bücher weiterverkauft werden dürfen. Zur Unterstützung der Forderung im Rahmen der Reform des EU-Urheberrechts hat das Bundesland eine Studie von Till Kreutzer erstellen lassen und eine Veranstaltung in Brüssel durchgeführt.
„Während Verbraucherinnen und Verbraucher über gedruckte Bücher frei verfügen können, dürfen Anbieter die Weitergabe von E-Books vertraglich verbieten und technisch verhindern. Diese Ungleichbehandlung von digitalen und analogen Gütern ist für Verbraucherinnen und Verbraucher eine nicht gerechtfertigte Schlechterstellung“, sagte Ministerialdirektor Wolfgang Reimer im Rahmen der Veranstaltung „Das Urheberrecht im Digitalen Binnenmarkt – Wem gehört mein E-Book?“ am 20. Oktober 2015 in der Vertretung des Landes Baden-Württemberg bei der Europäischen Union, berichtet das Verbraucherportal-BW .
Dort wurde die Studie „Weiterveräußerungsfähigkeit von digitalen Gütern" (Download), die Urheberrechtler Till Kreutzer (iRights.Law Rechtsanwälte) im Auftrag des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR) und in Kooperation mit dem Forschungszentrum Verbraucher, Markt und Politik (CCMP) an der Zeppelin Universität Friedrichshafen erstellt hat, der Öffentlichkeit vorgestellt und mit Vertretern aus Politik (darunter die Piraten-Europaabgeordnete Julia Reda), Wirtschaft und Verbraucherschutz diskutiert.
Die Studie belege, so das MLR, dass „Verbraucherinnen und Verbraucher seit Jahren viel Geld für etwas ausgeben, dessen rechtliche Einordnung völlig unklar ist“, und kommt zu dem Schluss, dass es dringend einer gesetzlichen Lösung bedarf. Ausgehend hiervon propagiert Kreutzer erneut seinen Vorschlag für „eine interessengerechte Regelung“. Zentrale Voraussetzung für die Umsetzbarkeit eines Weiterveräußerungsrechts für digitale Güter sei, dass sämtliche Kopien (einschließlich Sicherungskopien) des digitalen Werks mit dem Weiterverkauf beim Verkäufer unbrauchbar gemacht werden müssten. Die Studie empfiehlt, diese Regelung auf europäischer Ebene einzuführen.
Das MLR setzt sich bereits seit einigen Jahren für eine Neuausrichtung des Urheberrechts zugunsten von Nutzerinnen und Nutzer ein. 2013 und 2014 erwirkte es einstimmige Beschlüsse der der Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK), mit denen die Bundesregierung aufgefordert wurde, sich für eine rechtliche Gleichstellung von analogen und digitalen Werken einzusetzen und prüfen zu lassen, wie diese Gleichstellung erfolgen und gesetzlich geregelt werden könnte. Die Forderung nach einer rechtlichen Gleichstellung war außerdem Teil eines Positionspapiers (Download), welches das MLR im Jahr 2013 gemeinsam mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) herausgegeben hat (siehe News vom 7. Juni 2013). Einen Prozess, um den E-Book-Weiterverkauf rechtlich durchzusetzen, hatte der vzbv 2014 verloren (siehe News vom 31. August 2014).

Pressekontakt: info@urheber.info